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Was kostet eine Bestattung?

Eine Bestattung kostet je nach Art meist zwischen etwa 2.100 € (Seebestattung) und 13.500 € (Erdbestattung): Gesamtspanne ohne Trauerfeier, Grabstein und Grabpflege, brutto, Region Durchschnitt, Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026). Rechnen Sie unten in einer Minute Ihre eigene Spanne aus.

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Die Bestattungsarten im Kostenvergleich

Gesamtspanne ohne Trauerfeier, Grabstein und Grabpflege, brutto, Region Durchschnitt, Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026):

BestattungsartGesamtspanne
Seebestattung2.100 – 6.050 €
Anonyme Bestattung2.150 – 4.050 €
Baumbestattung (FriedWald, RuheForst & Co.)2.550 – 11.950 €
Feuerbestattung mit Urnengrab2.650 – 8.550 €
Erdbestattung3.400 – 13.500 €

Untergrenze: einfachste Ausstattung und günstigste Grabform, Obergrenze: gehobene Ausstattung und teuerste Grabform der jeweiligen Art. Eine Trauerfeier kommt je nach Umfang hinzu (400 – 4.800 €), ebenso ein Grabstein.

So gehen Sie vor

  1. Bestattungsart wählenErd-, Feuer-, See-, Baum- oder anonyme Bestattung: Die Art bestimmt Sarg, Grab und Gebühren. Die Tabelle oben zeigt die Spannen.
  2. Spanne berechnenDer Rechner oben liefert in einer Minute eine Schätzung, im Detailplaner Posten für Posten. Der Link lässt sich teilen, die Ansicht drucken.
  3. Erstes Angebot einholenÜber bestattung-vergleichen.de geht Ihre Anfrage kostenlos an einen Bestatter aus Ihrer Region. Antwortet er nicht oder lehnen Sie ab, geht sie an den nächsten.
  4. Rechnung prüfenEin Angebot sollte Leistungen und Fremdkosten (Friedhof, Krematorium) getrennt ausweisen. Wie Sie das prüfen, steht unter Bestatterrechnung prüfen.

Erstes Angebot einholen

Das fällt immer an

Unabhängig von der Bestattungsart: die ärztliche Leichenschau (GOÄ Nr. 101: 165,77 € bei mindestens 40 Minuten, dazu Wegegeld und Zuschläge; Stand GOÄ 2020, abgerufen 19.09.2026) und die Sterbeurkunde (Gebühr je Land verschieden: Berlin 12 €, Karlsruhe 20 € je Urkunde; Stand 17.10.2026). Was die Grabstelle an Gebühren kostet, steht in Friedhofsgebühren: Was sie kosten und wie Sie vergleichen, Sparmöglichkeiten unter Günstige Bestattung.

Wer zahlt die Beerdigung?

Die Kosten tragen in erster Linie die Erben (§ 1968 BGB). Reicht der Nachlass nicht, sind es die nach Landesrecht Bestattungspflichtigen; ist ihnen das nicht zumutbar, kann das Sozialamt auf Antrag einspringen (§ 74 SGB XII). Mehr dazu:

Kosteninfos: jeder Posten einzeln erklärt

Warum kostet dasselbe Grab in der Großstadt das Doppelte? Was darf ein Trauerredner kosten? Und wo lohnt Sparen — wo wird es später teuer? Beiträge mit denselben Preisdaten, mit denen auch der Rechner arbeitet.

Alle Beiträge in den Kosteninfos ansehen →

Woher die Zahlen kommen

Die Spannen bilden marktübliche Preise in Deutschland ab (Stand 2026): Bestatterleistungen wie Überführung, Versorgung und Organisation, Sarg und Urne je Holzart und Ausführung, Einäscherung samt zweiter Leichenschau, die kommunalen Friedhofsgebühren je Grabart, Grabmal je Steinart sowie die Bausteine der Trauerfeier. Der Regionsfaktor wirkt nur auf die Friedhofsgebühren — Bestatterpreise streuen deutlich weniger regional.

Bewusst zeigen wir Spannen statt Punktwerten: Ein einzelner Betrag wäre eine Scheingenauigkeit. Was Ihre Bestattung wirklich kostet, zeigt erst ein aufgeschlüsseltes Angebot (siehe „So gehen Sie vor“).

Häufige Fragen

Was kostet eine Beerdigung?

Je nach Bestattungsart zwischen etwa 2.100 Euro (Seebestattung) und 13.500 Euro (Erdbestattung); gerechnet als Gesamtspanne ohne Trauerfeier, Grabstein und Grabpflege, brutto, Region Durchschnitt, Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026). Eine Feuerbestattung mit Urnengrab liegt bei 2.650 bis 8.550 Euro. Trauerfeier und Grabstein kommen oft hinzu. Ihren Fall rechnen Sie oben im Rechner durch.

Warum nennen andere Seiten 8.000–20.000 Euro?

Weil sie Gesamtkosten nennen, die Grabstein, Trauerfeier, Friedhof und Grabpflege einschließen. Die Sparkasse nennt nicht selten 8.000 bis 20.000 Euro inklusive Grabstein, Trauerfeier, Friedhof, Pflege und Leichenschmaus (Seite ohne Seitendatum, abgerufen 18.10.2026). ERGO nennt für die Erdbestattung 5.410 bis 19.300 Euro inklusive Grabstein, Trauerfeier-Fremdleistungen und Friedhofsgebühren (Seitenstand 16.06.2025, abgerufen 18.10.2026). Unser Rechner lässt diese Posten bewusst weg und zeigt nur die Kosten der Bestattung selbst.

Warum so große Unterschiede?

Den größten Einfluss haben die Bestattungsart, die Grabart samt kommunalen Friedhofsgebühren, die Region, die Ausstattung von Sarg oder Urne und der Umfang der Trauerfeier.

Was kostet ein Sarg je nach Holzart?

Ein einfacher Kiefernsarg beginnt bei etwa 700 Euro, Kiefer massiv geölt liegt bei 1.100 bis 1.900 Euro, Buche bei 1.600 bis 2.800 Euro, Eiche massiv bei 2.400 bis 4.500 Euro, Edelhölzer darüber. Für die Feuerbestattung genügt ein Kremationssarg ab etwa 350 Euro — der Detailplaner oben rechnet alle Varianten durch.

Was kostet ein Grabstein je nach Material?

Granit ist der pflegeleichte Standard (Erdgrab 1.800 – 3.400 Euro), Sandstein wirkt warm, verwittert aber schneller (1.500 – 2.900 Euro), Marmor liegt bei 2.200 – 4.200 Euro, ein Findling bei 1.300 – 2.600 Euro, individuelle Bildhauer-Arbeiten bei 3.500 – 8.000 Euro. Urnengrabsteine kosten jeweils etwa die Hälfte.

Sind die Ergebnisse verbindlich?

Nein — es sind Richtwerte 2026 (brutto). Verbindlich sind erst konkrete, aufgeschlüsselte Angebote von Bestattungsinstituten. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser, speichert nichts und verlangt keine Anmeldung.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Ist den Bestattungspflichtigen die Kostentragung nicht zumutbar, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten einer würdigen Bestattung (§ 74 SGB XII). Einzelheiten in den Infos zur Sozialbestattung.

Kann man Bestattungskosten absetzen?

Ja, aber nur unter Bedingungen: Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG lassen sich Bestattungskosten absetzen, wenn Sie rechtlich oder sittlich zur Zahlung verpflichtet waren, der Nachlass und Leistungen wie eine Sterbegeldversicherung die Kosten nicht decken und der Betrag Ihre zumutbare Belastung übersteigt (1 bis 7 Prozent der Einkünfte, § 33 Abs. 3 EStG, abgerufen 17.10.2026). Mehr unter Bestattungskosten steuerlich absetzbar.

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