Todesfall – was jetzt zu tun ist
Zuerst einen Arzt rufen, der den Tod feststellt — dann nächste Angehörige informieren und einen Bestatter wählen. Die erste gesetzliche Frist ist die Anzeige beim Standesamt: spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (§ 28 Personenstandsgesetz, abgerufen am 17.10.2026), meist erledigt der Bestatter das. Alles Weitere hat mehr Zeit, als es sich im Moment anfühlt.
Diese Seite führt die Fristen mit Gesetzesquelle auf. Die kurze Checkliste für den Akutfall mit direkter Bestatter-Anfrage steht auf bestattung-vergleichen.de: Todesfall – was tun?
Sofort
- Arzt verständigen. Zu Hause: Hausarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst unter 116117 (bundesweit einheitliche, kostenfreie Nummer der Kassenärztlichen Vereinigungen). Bei unklarer Todesursache oder Fremdverschulden zusätzlich die Polizei (110). Nur ein Arzt darf den Tod im Rahmen der ersten Leichenschau feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen — ohne sie geht nichts weiter. In Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung die Feststellung.
- Nächste Angehörige informieren. Niemand muss die ersten Telefonate allein führen — verteilen Sie sie auf mehrere Schultern.
- Nach Verfügungen suchen: Bestattungsverfügung oder Vorsorgevertrag. Liegt einer vor, ist das Institut oft schon festgelegt und bezahlt.
- Bestatter auswählen. Die Wahl ist frei — Sie sind nicht verpflichtet, das von Heim oder Klinik empfohlene Institut zu beauftragen. Wie schnell überführt und bestattet werden muss, regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslands unterschiedlich. Details dazu im Beitrag Bestattungspflicht nach Bundesland.
Bis zum dritten Werktag: Anzeige beim Standesamt
Der Tod muss dem Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden — spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz, PStG; Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026). Anzeigepflichtig ist vorrangig, wer mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Ist niemand vorhanden, die Person, in deren Wohnung der Tod eintrat, sonst jede andere anwesende oder informierte Person (§ 29 PStG). Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim zeigt die Einrichtung selbst an (§ 30 PStG). In der Praxis übernimmt meist der beauftragte Bestatter die Anzeige im Auftrag der Angehörigen.
Diese Unterlagen sollten Sie zur Hand haben
Für die Sterbeurkunde verlangt das Standesamt je nach Familienstand des Verstorbenen verschiedene Dokumente im Original (Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, Sterbeurkunde beantragen, Stand 07.03.2025, abgerufen 18.10.2026):
- die Todesbescheinigung des Arztes
- der Personalausweis und die Geburtsurkunde des Verstorbenen
- bei Verheirateten, Verwitweten und Geschiedenen die Heiratsurkunde (Familienbuch oder Stammbuch)
- bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des Partners
- bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Eine Bestattungsverfügung oder ein Vorsorgevertrag, falls vorhanden, legt oft schon fest, welches Institut beauftragt ist (siehe „Sofort“, Schritt 3).
Innerhalb von 24 Stunden bis zu den ersten Tagen
- Sterbeurkunde beantragen — meist durch den Bestatter, siehe Sterbeurkunde beantragen.
- Bestattungsart und Rahmen festlegen: Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Trauerfeier. Was der Verstorbene sich gewünscht hat, geht vor. Wie es von hier bis zur Trauerfeier weitergeht, zeigt der Beitrag Beerdigung: Der Ablauf.
- Versicherungen informieren: Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen sind unverzüglich zu benachrichtigen. Sachgebundene Versicherungen wie Kfz-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung müssen aktiv gekündigt werden (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, „Todesfall: Was tun, wenn jemand stirbt?”, abgerufen 19.09.2026).
In der ersten Woche und danach
- Verträge kündigen: Miete, Telefon, Streaming, Abos und Vereine enden nicht automatisch. Der Rundfunkbeitrag muss schriftlich beim Beitragsservice abgemeldet werden (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, s. o.). Welche Fristen dabei gelten, steht im Beitrag Verträge kündigen nach Todesfall.
- Bankkonten regeln: Ohne eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht benötigen Angehörige für die Umschreibung meist einen Erbschein oder eine beglaubigte Testamentskopie (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, s. o.). Mehr dazu im Beitrag Behördenkosten im Todesfall.
- Erbe prüfen: Für die Ausschlagung gelten sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, sechs Monate, wenn der Verstorbene zuletzt im Ausland lebte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 BGB; Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026). Ausschlagen befreit von den Schulden, aber nicht von einer möglichen Bestattungspflicht. Reicht der Nachlass nicht, hilft der Beitrag Der Nachlass reicht nicht — was jetzt?
- Private Krankenversicherung: Mitversicherte Familienmitglieder müssen sich innerhalb von zwei Monaten mit dem Versicherer über die Fortführung abstimmen (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, s. o.).
- Rente melden, wenn der Verstorbene Rente bezog: Witwen und Witwer können für das Sterbevierteljahr (die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat) einen Vorschuss in Höhe der vollen Versichertenrente des Verstorbenen erhalten. Er wird nur gezahlt, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Zusätzlich ist ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger nötig; der Vorschuss wird bei Bewilligung der Hinterbliebenenrente verrechnet (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 21.11.2024, abgerufen 18.10.2026). Das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter 0800 1000 4800 (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, abgerufen 18.10.2026).
- Arbeitgeber informieren und Freistellung klären: Nach § 616 BGB behält, wer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus einem in seiner Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden an der Arbeit verhindert ist, seinen Vergütungsanspruch (Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Eine feste Zahl von Tagen nennt das Gesetz nicht. Fragen Sie deshalb früh beim Arbeitgeber nach und sehen Sie in Arbeits- oder Tarifvertrag nach.
Was noch Zeit hat
Grabstein, Haushaltsauflösung, Danksagungen und der digitale Nachlass gehören nicht in die erste Woche. Wie viel finanzielle Unterstützung im Sterbefall möglich ist, zeigt der Beitrag Welche Leistungen gibt es im Todesfall?
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Häufige Fragen
Was ist im Todesfall zuerst zu tun?
Zu Hause den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) rufen — nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. In Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Erst danach wird ein Bestatter beauftragt.
Bis wann muss ein Sterbefall angezeigt werden?
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts (§ 28 Personenstandsgesetz). In der Praxis übernimmt das meist der beauftragte Bestatter.
Wer muss den Todesfall beim Standesamt anzeigen?
Vorrangig, wer mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, sonst die Person, in deren Wohnung der Tod eintrat, sonst jede andere anwesende oder informierte Person (§ 29 Personenstandsgesetz). Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim zeigt die Einrichtung selbst an (§ 30 Personenstandsgesetz).
Wie lange kann man ein Erbe ausschlagen?
Sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, sechs Monate, wenn der Verstorbene zuletzt im Ausland lebte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 BGB).
Was ist das Sterbevierteljahr und wie bekomme ich den Rentenvorschuss?
Das Sterbevierteljahr sind die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. Hat der Verstorbene Rente bezogen, können Witwen und Witwer dafür einen Vorschuss in Höhe der vollen Versichertenrente erhalten, wenn sie ihn innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen. Zusätzlich ist ein formeller Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger nötig; der Vorschuss wird verrechnet (Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 21.11.2024, abgerufen 18.10.2026).
Welche Unterlagen braucht das Standesamt für die Sterbeurkunde?
Todesbescheinigung, Personalausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen, bei Verheirateten, Verwitweten und Geschiedenen zusätzlich die Heiratsurkunde (Familienbuch oder Stammbuch), bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, jeweils im Original (Bundesverband Deutscher Bestatter, Stand 07.03.2025, abgerufen 18.10.2026).
Bekomme ich Sonderurlaub, wenn ein Angehöriger stirbt?
Das Gesetz nennt keine feste Zahl von Tagen. Nach § 616 BGB behält, wer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus einem in seiner Person liegenden Grund ohne Verschulden an der Arbeit verhindert ist, seinen Vergütungsanspruch (gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Fragen Sie beim Arbeitgeber nach und sehen Sie in Arbeits- oder Tarifvertrag nach.
Welche Versicherungen muss ich nach einem Todesfall informieren?
Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen sind unverzüglich zu benachrichtigen. Sachgebundene Versicherungen wie Kfz-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung müssen aktiv gekündigt werden (Verbraucherzentrale Hamburg, abgerufen 19.09.2026).
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