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Der Nachlass reicht nicht — was jetzt?

Reicht der Nachlass nicht für die Bestattung, tragen Erben die Kosten nach § 1968 BGB zunächst — sie können die Haftung aber auf den Nachlass beschränken (Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB). Ist die Zahlung nicht zumutbar, übernimmt das Sozialamt die Kosten (§ 74 SGB XII).

Die zwei Ebenen, die man auseinanderhalten muss

RolleWas folgt daraus
Erbe (§ 1968 BGB)Trägt die Beerdigungskosten — als Nachlassverbindlichkeit. Die Haftung lässt sich auf den Nachlass beschränken.
Bestattungspflichtiger (Landesrecht)Muss die Bestattung veranlassen, unabhängig vom Erbe. Diese Pflicht lässt sich nicht abwählen.

Wer beides ist — der Normalfall bei nahen Angehörigen — hat zwei getrennte Werkzeuge: die Haftungsbeschränkung als Erbe und den Sozialhilfeanspruch als Bestattungspflichtiger.

Weg 1: Die Haftung auf den Nachlass beschränken

Als Erbe haften Sie zunächst auch mit eigenem Vermögen. Das lässt sich abstellen:

InstrumentWann es passt
Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB)Der Nachlass reicht nicht einmal für die Kosten einer Nachlassverwaltung oder eines Insolvenzverfahrens — Sie erheben die Einrede gegenüber dem Gläubiger und geben heraus, was da ist
Nachlassverwaltung beantragenDer Nachlass reicht für die Verfahrenskosten. Ein Verwalter trennt Nachlass und Eigenvermögen. Die Höhe der Kosten hängt vom Nachlass ab; Auskunft gibt das Nachlassgericht
NachlassinsolvenzÜberschuldeter Nachlass mit mehreren Gläubigern. Wird bei fehlender Masse nicht eröffnet. Die Kosten hängen vom Nachlass ab; Auskunft gibt das Insolvenzgericht
Erbe ausschlagenFrist sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB) — befreit von Schulden, NICHT von der Bestattungspflicht. Gebühr: Beurkundung mindestens 30 €, Unterschriftsbeglaubigung 20–70 €
Die Dürftigkeitseinrede ist bei einem sehr kleinen Nachlass der einfachste Weg: Sie wird gegenüber dem Gläubiger erklärt, ohne Gerichtsverfahren, und bewirkt, dass Sie nur mit dem herausgeben müssen, was tatsächlich im Nachlass ist. Wichtig ist, den Nachlass sauber getrennt zu halten und nicht aus eigener Tasche zu bezahlen — wer die Bestatterrechnung privat begleicht, verliert diesen Schutz für den gezahlten Betrag.

Weg 2: Sozialbestattung nach § 74 SGB XII

Unabhängig von der Erbenstellung gilt: Ist Ihnen als Bestattungspflichtigem die Kostentragung nicht zumutbar, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer würdigen, ortsüblichen Bestattung. Geprüft wird nach Einkommen und Vermögen über den Schonbeträgen — und geprüft wird nur bei den tatsächlich Herangezogenen, nicht bei der ganzen Familie.

ÜbernommenNicht übernommen
Einfache Bestatterleistungen, Sarg oder Urne, Einäscherung, günstigste ortsübliche Grabart, BeisetzungsgebührenTraueranzeigen, Blumenschmuck über das Einfache hinaus, Trauercafé, Grabstein, spätere Grabpflege

Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass es auf den Einzelfall ankommt: Einkommen darf nicht pauschal über mehrere Monate verteilt werden, es kann aber geprüft werden, ob Ratenzahlung beim Bestatter oder ein Kredit zumutbar sind (Urteil vom 04.04.2019, Az. B 8 SO 10/18 R, berichtet bei LTO). Ausführlich: Sozialbestattung nach § 74 SGB XII. Wer am Ende zahlt, steht auch unter Wer zahlt die Beerdigung?; den Ablauf der Sozialbestattung erklärt die Schwesterseite.

Schritt für Schritt: die richtige Reihenfolge

  1. Nichts privat bezahlen — zahlen Sie vorher nichts aus eigener Tasche —, bevor der Nachlass gesichtet ist. Das ist der teuerste Fehler in dieser Lage.
  2. Konten prüfen. Viele Banken begleichen die Bestatterrechnung mit der Sterbeurkunde direkt vom Konto des Verstorbenen — oft auch ohne Erbschein, weil Bestattungskosten Nachlassverbindlichkeiten sind; fragen Sie Ihre Bank.
  3. Sterbegeldversicherung und Vorsorgevertrag suchen. Sie zählen nicht zum Nachlass, wenn ein Bezugsrecht besteht, und fließen direkt an die Berechtigten.
  4. Beim Sozialamt melden, möglichst vor der Beauftragung — und dem Bestatter sagen, dass eine Sozialbestattung beantragt wird. Seriöse Betriebe kennen die Sätze und rechnen teils direkt mit dem Amt ab.
  5. Einfache Bestattung beauftragen. Was über den erstattungsfähigen Rahmen hinausgeht, zahlen Sie selbst — auch bei bewilligter Sozialbestattung.
  6. Erst dann über die Erbschaft entscheiden. Die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen läuft ab Kenntnis. Die Bestattung selbst duldet keinen Aufschub, die Erbfrage schon.

Der Sonderfall Pflegeheim

Bei Heimbewohnern ist der Nachlass oft aufgebraucht, weil Heimkosten das Vermögen bis auf den Schonbetrag verzehrt haben. Zwei Punkte sind hier wichtig:

Was Sie nicht tun sollten

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch

Der Rechner nimmt Ihre Angaben Schritt für Schritt auf und zeigt die Spanne für genau Ihre Entscheidungen — schnell geschätzt oder bis zur Holzart durchgeplant.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn der Nachlass die Bestattung nicht deckt?

Erben können ihre Haftung auf den Nachlass beschränken — bei sehr kleinem Nachlass mit der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB. Unabhängig davon übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten, wenn die Zahlung nicht zumutbar ist.

Was ist die Dürftigkeitseinrede?

Eine Erklärung gegenüber dem Gläubiger, dass der Nachlass nicht ausreicht (§ 1990 BGB). Sie bewirkt, dass Sie nur mit dem Nachlass haften, nicht mit eigenem Vermögen. Wichtig: nichts aus eigener Tasche zahlen, sonst geht dieser Schutz für den Betrag verloren.

Kann die Bestatterrechnung vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden?

Häufig ja. Viele Banken begleichen sie mit Vorlage der Sterbeurkunde direkt vom Konto, oft auch ohne Erbschein — Bestattungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeit (§ 1968 BGB). Das entscheidet die Bank.

Ist eine Bestattungsvorsorge bei Sozialhilfe geschützt?

Häufig ja: Eine angemessene und zweckgebundene Vorsorge wird bei der Sozialhilfe oft nicht als verwertbares Vermögen angerechnet; ob das zutrifft, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall. Bei Heimbewohnern lohnt deshalb die Suche nach einem Treuhandvertrag in den Unterlagen — er ist oft noch vorhanden, auch wenn sonst nichts übrig ist.

Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Nach § 74 SGB XII übernimmt es die erforderlichen Kosten, soweit den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen. Ob das zutrifft, wird im Einzelfall geprüft. Das Bundessozialgericht hat 2019 entschieden, dass Kosten nicht pauschal auf mehrere Monate Einkommen verteilt werden dürfen (Az. B 8 SO 10/18 R); Ratenzahlung oder Kredit können aber geprüft werden.

Ein konkretes Angebot statt einer Schätzung

Richtwerte ersetzen kein aufgeschlüsseltes Angebot. Holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot von einem Bestatter in Ihrer Nähe ein. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb, bei Bedarf folgt ein weiteres.

Quellen: § 1990 BGB, § 74 SGB XII, jeweils abgerufen am 17.10.2026; LTO zum BSG-Urteil B 8 SO 10/18 R (05.04.2019, abgerufen am 17.10.2026); Frist und Gebühren der Ausschlagung (§ 1944 BGB, GNotKG) mit Quellen und Abrufdatum auf Erbe ausschlagen: Frist und Kosten. Gebühren und Gesetzestexte können sich ändern; maßgeblich ist der aktuelle Stand. Das ist eine Information, keine Rechtsberatung.