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Was kostet eine Seebestattung?

Eine Seebestattung kostet still etwa 2.100 bis 5.200 €, begleitet etwa 2.450 bis 6.050 € (ohne Trauerfeier, Grabstein und Grabpflege, brutto, Region Durchschnitt; Spannen unseres Kostenrechners, Stand 2026).

Seebestattung gesamt (ohne Trauerfeier)
still 2.100 – 5.200 € · begleitet 2.450 – 6.050 €

Still: Urne ohne Angehörige an Bord. Begleitet: Angehörige fahren mit. Herkunft: Schnellrechner unseres Kostenrechners, Stand 2026. Günstiger als ein Erdgrab, weil Grabnutzung und Grabpflege entfallen; es bleiben Bestatter, Einäscherung, Seeurne und die Beisetzungsfahrt. Verbindlich ist nur das Angebot von Bestatter und Reederei.

Warum nennen andere Seiten höhere Zahlen? CHECK24 nennt für die Seebestattung 4.150 bis 11.050 € und für die anonyme Seebestattung rund 2.100 € (siehe Quellen am Ende). Die höhere Summe schließt Posten ein, die wir in der Spanne oben nicht rechnen: Aufbahrung, Todesanzeige, Trauerfeier und Zusatzleistungen. Unsere Spannen enthalten die Bestatterleistungen samt Überführung, Einäscherung, Kremationssarg, Seeurne und Fahrt. Vergleichen Sie deshalb immer, welche Posten ein Angebot enthält.

Bei einer Seebestattung wird der Verstorbene eingeäschert und die Asche in einer wasserlöslichen Seeurne einem Seegebiet übergeben. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzungsposition (CHECK24, siehe Quellen).

Die Kosten Posten für Posten

LeistungÜbliche Spanne
Bestatterleistungen (Überführung, Versorgung, Formalitäten)1.100 – 2.000 €
Einäscherung inklusive zweiter Leichenschau350 – 650 €
Kremationssarg (einfach bis massiv)350 – 1.800 €
Seeurne, wasserlöslich (vorgeschrieben)150 – 350 €
Beisetzungsfahrt: stille Beisetzung250 – 550 €
Beisetzungsfahrt: begleitete Fahrt mit Angehörigen600 – 1.400 €

Die beiden Fahrt-Varianten schließen einander aus — Sie zahlen entweder die stille Beisetzung oder die begleitete Fahrt. Bei der stillen Beisetzung nimmt der Kapitän die Urne ohne Angehörige mit hinaus. Das ist der Grund, warum diese Form günstiger ist. Bei der begleiteten Fahrt fahren die Angehörigen mit; je nach Reederei gibt es eine Rede des Kapitäns, und natürliche Dinge wie Blütenblätter dürfen ins Wasser (CHECK24, siehe Quellen).

Zwei Beispielrechnungen

Das sind Beispiele mit festen Annahmen (Sarg, Trauerfeier), keine Gesamtspannen. Die Spanne für Ihren Fall steht oben und im Rechner.

Beispiel: stille Seebestattung mit einfachem SargBetrag
Bestatterleistungen1.100 – 2.000 €
Einäscherung350 – 650 €
Einfacher Kremationssarg350 – 650 €
Seeurne150 – 350 €
Stille Beisetzung250 – 550 €
Beispiel: begleitete Seebestattung mit Trauerfeier an LandBetrag
Bestatterleistungen1.100 – 2.000 €
Einäscherung350 – 650 €
Kremationssarg, furniert550 – 950 €
Seeurne150 – 350 €
Begleitete Fahrt600 – 1.400 €
Schlichte Trauerfeier vor der Ausfahrt400 – 900 €

Ablauf in Schritten

  1. Bestatter beauftragen. Er klärt die Formalitäten und organisiert in der Regel auch die Reederei.
  2. Einäscherung. Ein Sarg ist dafür vorgeschrieben, die Urne bleibt bis zur Fahrt im Krematorium oder beim Bestatter.
  3. Termin mit der Reederei vereinbaren — still oder begleitet, je nach Wunsch.
  4. Fahrt und Beisetzung. Das Schiff fährt zur Beisetzungsposition, die wasserlösliche Seeurne wird dem Meer übergeben. Die Fahrt dauert oftmals 40 bis 60 Minuten.
  5. Seekarte erhalten. Die Angehörigen bekommen die Koordinaten der Beisetzungsposition.

Der Ablauf folgt CHECK24 (siehe Quellen).

Was bei der Seebestattung entfällt

Der eigentliche Preisvorteil liegt nicht im Bestattungstag, sondern danach. Es gibt keine Grabnutzungsgebühr, keinen Grabstein und keine Grabpflege; laufende Kosten fallen nach der Beisetzung nicht mehr an. Zum Vergleich: Ein Erdgrab kostet laut CHECK24 (siehe Quellen) bei einer Bestattung im Sargreihengrab häufig über 8.000 €. Eigene Rechnung für Ihren Fall: Erdbestattung im Rechner gegen Seebestattung.

Angehörige unterschätzen oft, wie sehr ein fehlender Grabort später fehlen kann. Wer einen festen Ort zum Trauern braucht, sollte das vorher bedenken. Fragen Sie die Reederei, ob sie Gedenkfahrten zur Beisetzungsposition anbietet und was diese kosten.

Wovon der Preis abhängt

Nicht belegt: Wie stark die Zahl der Mitfahrenden, die Größe des Schiffs oder eine besondere Urne den Preis ändern, können wir nicht mit einer Behörden- oder Verbandsquelle belegen und nennen deshalb keine Zahl. Das legt die Reederei in ihrer Preisliste fest; fragen Sie nach dem Preis je Person und dem, was im Fahrpreis enthalten ist.

Genehmigung: Ausnahmebescheinigung je Bundesland

Weil in Deutschland Friedhofszwang gilt, ist für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder im Saarland eine Ausnahmebescheinigung nötig (laut CHECK24, siehe Quellen). In der Regel beantragt sie der Bestatter. Verlangt wird eine schriftliche Begründung, etwa eine Verbundenheit zum Meer. Die Regeln Ihres Landes im Überblick: Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland. Fragen Sie Ihren Bestatter oder die zuständige Behörde nach dem aktuellen Stand.

Was die Behörde belegt (Baden-Württemberg): Die Seebestattung ist die Beisetzung einer Urne außerhalb der Dreimeilenzone; sie ist nur für Urnen möglich, es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Feuerbestattung. Die Ausnahmegenehmigung erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes, die Erlaubnis zur Übergabe an das Meer die Gemeinde, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat. Die Urne muss aus wasserlöslichem Material bestehen, biologisch abbaubar sein und darf keine Metallteile enthalten. Hat ein Bestatter die Seebestattung übernommen, holt er die Genehmigungen in der Regel ein. Rechtsgrundlage sind das Bestattungsgesetz und § 27 der Bestattungsverordnung des Landes (Serviceportal Baden-Württemberg, Freigabe 11.05.2026, siehe Quellen). Für Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern folgen die belegten Angaben unten. Für die übrigen Länder nennen wir hier nur die Angabe von CHECK24, weil wir keine Landesquelle geprüft haben.

Was das Gesetz belegt (Schleswig-Holstein): Die Urne muss auf See mindestens drei Seemeilen von der Küste entfernt beigesetzt werden, und zwar durch ein Bestattungsunternehmen von einem zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiff aus. Sie muss wasserlöslich, biologisch abbaubar und frei von Metallteilen sein. Eine wasserrechtliche Zulassung ist unter diesen Voraussetzungen nicht erforderlich; der Seebestatter verlangt die Sterbeurkunde (§ 14, § 15 Abs. 1 und 4 und § 17 BestattG SH, Gesamtausgabe zum 18.10.2026, abgerufen am 18.10.2026, siehe Quellen).

Was die Behörde belegt (Niedersachsen): Die Urne darf auf Wunsch der verstorbenen Person von einem Schiff aus im Küstengewässer beigesetzt werden. Zulässig sind nur wasserlösliche, biologisch abbaubare Urnen ohne Metallteile; einen Mindestabstand nennt die Vorschrift nicht (§ 12 Abs. 5 BestattG Niedersachsen, Fassung vom 24.03.2022, abgerufen am 18.10.2026, siehe Quellen). Aktualität ungeprüft: Die Online-Fassung im Landesportal war nicht abrufbar, ob die Vorschrift seither geändert wurde, wissen wir nicht. Das klärt der Bestatter vorab.

Was das Gesetz belegt (Mecklenburg-Vorpommern): Die Beisetzung einer Urne vom Schiff aus ist auf Wunsch der verstorbenen Person erlaubt, wenn andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen (§ 13 Abs. 2 Satz 3 BestattG M-V, abgerufen am 18.10.2026). Abstand von der Küste und Art der Urne sind dort nicht geregelt; wir nennen dafür keine Zahl. Das klärt der Bestatter vorab.

Ist eine Seebestattung ohne Trauerfeier billiger?

Ja, spürbar. Eine Trauerfeier an Land vor der Ausfahrt kostet je nach Rahmen 400 – 900 € (schlicht) bis 2.200 – 4.800 € (große Feier mit Trauercafé). Viele Familien verbinden die begleitete Fahrt selbst mit einer kurzen Ansprache an Bord; das kann die Feier an Land ersetzen. Sprechen Sie das vorher mit der Reederei ab. Mehr dazu: Trauerfeier-Kosten.

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch

Der Rechner nimmt Ihre Angaben Schritt für Schritt auf und zeigt die Spanne für genau Ihre Entscheidungen — schnell geschätzt oder bis zur Holzart durchgeplant.

Häufige Fragen

Was kostet eine Seebestattung mindestens?

Eine stille Seebestattung ohne Angehörige an Bord und ohne Trauerfeier liegt nach den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026) bei etwa 2.100 bis 5.200 € — Bestatterleistungen, Einäscherung, Sarg, Seeurne und Beisetzungsfahrt zusammen. Günstiger wird es seriös kaum, weil Einäscherung und amtliche Formalitäten Festkosten sind.

Ist die Seebestattung günstiger als ein Urnengrab?

Meist ja, aber nicht am Bestattungstag selbst. Der Unterschied entsteht danach: Grabnutzungsgebühren, Grabstein und Grabpflege entfallen. Was Ihr Fall kostet, zeigt der Kostenrechner; Vergleichswerte zum Urnengrab finden Sie unter Urnenbestattung.

Dürfen Angehörige bei der Beisetzung dabei sein?

Ja, bei der begleiteten Fahrt. Sie kostet nach unseren Rechnerdaten (Stand 2026) etwa 600 bis 1.400 €. Bei der stillen Beisetzung fährt das Schiff ohne Angehörige hinaus, die Familie erhält anschließend die Seekarte mit den Koordinaten.

Brauche ich für eine Seebestattung einen Sarg?

Ja, für die Einäscherung. Der Sarg wird nicht beigesetzt, aber er ist vor der Kremation vorgeschrieben (laut CHECK24, siehe Quellen). Ein einfacher Kremationssarg kostet im Rechner 350 bis 650 €. Auf See beigesetzt wird nur die Urne; es gelten die Bestimmungen der Feuerbestattung (Serviceportal Baden-Württemberg, Freigabe 11.05.2026).

Welche Urne ist erlaubt?

Nur eine wasserlösliche, biologisch abbaubare Seeurne. Metall oder Kunststoff sind aus Umweltschutzgründen nicht zulässig (laut CHECK24, siehe Quellen). In Baden-Württemberg verlangt das Serviceportal des Landes wasserlösliches, biologisch abbaubares Material ohne Metallteile (Freigabe 11.05.2026). Die Seeurne kostet im Rechner 150 bis 350 €.

Was passiert mit der Urne im Wasser?

Die Seeurne besteht aus wasserlöslichem Material, zum Beispiel Salz oder Zellulose, und löst sich laut CHECK24 (siehe Quellen) in der Regel innerhalb von höchstens 48 Stunden vollständig auf.

Wie lange dauert die Fahrt zur Beisetzung?

Die Fahrt zur Beisetzungsposition dauert oftmals 40 bis 60 Minuten (laut CHECK24, siehe Quellen). Die genaue Dauer nennt Ihnen die Reederei.

Darf ich persönliche Gegenstände mit ins Wasser geben?

Nur natürliche Dinge wie Blütenblätter oder Steine. Schmuck oder Stofftiere sind aus Naturschutzgründen nicht erlaubt (laut CHECK24, siehe Quellen). Fragen Sie vorab die Reederei.

Brauche ich eine Genehmigung für die Seebestattung?

Das hängt vom letzten Wohnsitz ab. Für Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland ist eine Ausnahmebescheinigung nötig; der Bestatter beantragt sie in der Regel (laut CHECK24, siehe Quellen). Für Baden-Württemberg bestätigt das Serviceportal des Landes (Freigabe 11.05.2026): Die Ausnahmegenehmigung erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes, und beauftragte Bestatter holen die Genehmigungen in der Regel ein. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Bestatter oder Behörde.

Ein konkretes Angebot statt einer Schätzung

Richtwerte ersetzen kein aufgeschlüsseltes Angebot. Holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot von einem Bestatter in Ihrer Nähe ein. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb, bei Bedarf folgt ein weiteres.

Quellen
CHECK24, „Seebestattung“ (check24.de/sterbegeldversicherung/seebestattung): Artikel zuletzt überarbeitet am 19.03.2026, abgerufen am 17.10.2026; dort genannte Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter. Behördenangaben zu Genehmigung, Zuständigkeit, Urne und Gebühren (Baden-Württemberg): Serviceportal Baden-Württemberg, Leistung Seebestattung (service-bw.de, hier gelesen über die Verfahrensbeschreibung der Stadt Heidelberg), Freigabevermerk Sozialministerium Baden-Württemberg vom 11.05.2026, abgerufen am 18.10.2026. Schleswig-Holstein: Bestattungsgesetz (BestattG) vom 4. Februar 2005, Gesamtausgabe zum 18.10.2026 (Landesportal Gesetze-Rechtsprechung SH), abgerufen am 18.10.2026. Niedersachsen: Bestattungsgesetz vom 8. Dezember 2005 (NI-VORIS) und Fassung vom 24.03.2022, Sozialministerium, Aktualität ungeprüft (PDF, S. 12–13), abgerufen am 18.10.2026. Mecklenburg-Vorpommern: Bestattungsgesetz (BestattG M-V), § 13 Abs. 2, abgerufen am 18.10.2026. Alle übrigen Zahlen: Spannen unseres Kostenrechners, Stand 2026.