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Bestattung in Sachsen-Anhalt: Recht und Kosten

In Sachsen-Anhalt beträgt die Mindestruhezeit 15 Jahre, bei Kindern unter zehn Jahren 10 Jahre (§ 22 Abs. 2 BestattG LSA, Quelle unten). Sie gilt auch für Asche. Bestattet wird in Särgen oder Tüchern, die Tuchbestattung nur unter Bedingungen; darunter stehen die Fristen und was sie für die Kosten bedeuten.

Mindestruhezeit in Sachsen-Anhalt
15 Jahre

Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune. Die Ruhezeit bestimmt, wann die erste Verlängerung fällig wird (§ 22 Abs. 2 BestattG LSA, Gesetzestext im Landesrecht-Portal, abgerufen am 18.10.2026).

Bestattungsrecht ist Ländersache. Grundlage in Sachsen-Anhalt ist das Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt (BestattG LSA): Die Bestattungsform steht in § 15, die Fristen stehen in § 17, die Ruhezeit in § 22.

Die Fristen in Sachsen-Anhalt

FristRegelung
Erdbestattung und Einäscherungsoll innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen (§ 17 Abs. 2)
Beisetzung der Urneinnerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung (§ 17 Abs. 4)
Überführung in eine Leichenhallesoll nach Ausstellung der Todesbescheinigung spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen (§ 10 Abs. 1)
Ruhezeitmindestens 15 Jahre, bei Kindern unter zehn Jahren mindestens 10 Jahre; gilt auch für Asche (§ 22 Abs. 2)

Zehn Tage, sechs Monate, 36 Stunden: Fristen und Kosten

Die Überführungsfrist ist der einzige echte Zeitdruck nach einem Sterbefall — für die Wahl des Bestatters bleibt danach fast immer noch Zeit, siehe Angebote prüfen.

Die Bestattungsfrist bestimmt dagegen, wie viele Tage die Kühlung läuft: Sie wird pro Tag berechnet und gehört zu den Posten, die in Angeboten am häufigsten fehlen, weil die Zahl der Tage bei Angebotserstellung noch nicht feststeht. Mehr dazu unter Aufbahrung und Abschiednahme.

Bei Feuerbestattungen zählt zusätzlich die Frist bis zur Beisetzung der Urne. Wo sie großzügig bemessen ist, bleibt Zeit, die Grabart in Ruhe zu wählen — eine Entscheidung mit großer Kostenwirkung, siehe Was kostet ein Grab.

Die Ruhezeit und die Grabgebühr

Die Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre, bei den Leichen von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, mindestens 10 Jahre; sie gilt auch für Asche. Für jeden Friedhof werden die Ruhezeiten festgelegt, die Gemeinde regelt sie in ihrer Friedhofssatzung (§ 22 Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 1 BestattG LSA).

Je länger die Ruhezeit, desto später steht eine Verlängerung an. Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune. Mehr dazu: Grab verlängern oder auflösen.

Die genauen Gebühren stehen nicht im Landesgesetz, sondern in der Satzung der jeweiligen Kommune. Warum die Sätze so weit auseinanderliegen, steht unter Friedhofsgebühren in Stadt und Land.

Sarg oder Tuch in Sachsen-Anhalt

Leichen werden in Särgen oder Tüchern auf Friedhöfen bestattet (§ 15 Abs. 1 BestattG LSA). Eine Bestattung in Tüchern ist nur zulässig, wenn sie dem erklärten oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entspricht, keine öffentlichen Belange entgegenstehen und der Friedhofsträger nicht widerspricht; sie ist nur auf dafür geeigneten Flächen möglich, und die Kommune entscheidet über diese Bestattungsform. Der Transport erfolgt bis zur Grabstätte im geschlossenen Sarg (§ 15 Abs. 2, Fassung ab 01.05.2026, abgerufen am 18.10.2026).

Für die Kosten heißt das: Wo ein Sarg verwendet wird, fallen nach den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026) für die einfachste Ausführung 700 – 1.300 € an — bei der Einäscherung genügt ein Kremationssarg für 350 – 650 €. Eine Tuchbestattung gibt es nur, wo die Kommune sie zulässt; das Land allein erlaubt sie nicht. Mehr dazu: Religiöse Bestattungen und Sarg: Preise nach Holzart.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Wo Sie die Gebühren für Ihren Ort finden

Die Friedhofsgebühren setzt jede Kommune selbst fest. Fragen Sie beim Friedhofsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde nach der aktuellen Gebührensatzung — sie ist öffentlich und meist auch online abrufbar. Für mehrere große Städte haben wir die Sätze bereits ausgewertet, darunter Berlin, München, Köln und Leipzig.

Grundlage: Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt (BestattG LSA). Die Angaben geben den Stand der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung des Gesetzes. Ruhezeiten und Gebühren werden zusätzlich durch die Satzung des jeweiligen Friedhofsträgers bestimmt. Die genannten Preisspannen stammen aus den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026, brutto). Fristen, Ruhezeit und Bestattungsform sind belegt durch §§ 10, 15, 17, 18, 22 und 25 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Gesetzestext im Landesrecht-Portal, dort „aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juni 2026), abgerufen am 18.10.2026.

Gemeinden und Bestatter in Sachsen-Anhalt finden: Bestatter in Sachsen-Anhalt vergleichen.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Ruhezeit in Sachsen-Anhalt?

Mindestens 15 Jahre, bei Kindern unter zehn Jahren mindestens 10 Jahre; die Mindestruhezeit gilt auch für Asche (§ 22 Abs. 2 BestattG LSA, abgerufen am 18.10.2026). Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune.

Wie schnell muss in Sachsen-Anhalt bestattet werden?

Erdbestattung oder Einäscherung sollen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen, die Urne ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen (§ 17 Abs. 2 und 4 BestattG LSA, abgerufen am 18.10.2026).

Sarg oder Tuch in Sachsen-Anhalt?

Beides ist möglich: Leichen werden in Särgen oder Tüchern bestattet. Eine Tuchbestattung ist nur zulässig, wenn sie dem erklärten oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entspricht, keine öffentlichen Belange entgegenstehen und der Friedhofsträger nicht widerspricht. Sie ist nur auf dafür geeigneten Flächen möglich, die Kommune entscheidet über diese Bestattungsform, und der Transport erfolgt bis zur Grabstätte im geschlossenen Sarg (§ 15 Abs. 1 und 2 BestattG LSA, Fassung ab 01.05.2026, abgerufen am 18.10.2026).

Wo stehen die Friedhofsgebühren für meinen Ort in Sachsen-Anhalt?

Nicht im Landesgesetz, sondern in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Sie ist öffentlich und beim Friedhofsamt erhältlich, meist auch online. Das Land regelt nur Fristen, Ruhezeiten und Bestattungspflicht.

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