Bestattungsangebot prüfen: Checkliste
Ein Bestattungsangebot ist vergleichbar, wenn der Gesamtpreis alle Fremdleistungen und Gebühren enthält. Prüfen Sie es mit der Checkliste unten: Fehlen Krematorium, Friedhofsgebühren oder Zuschläge, fragen Sie nach. Ihre Anfrage bei bestattung-vergleichen.de ist kostenlos und unverbindlich.
Ihr Wunschbetrieb oder der, den wir auswählen. Antwort in 24 Stunden, im Akutfall in 6. Der Betrieb zahlt 4 % vom Nettowert nur, wenn Sie sein Angebot über das Portal annehmen — Sie zahlen nichts extra.
Eigenleistungen und Fremdleistungen trennen
Jedes Bestatterangebot besteht aus zwei Teilen, und nur einer davon ist verhandelbar:
- Eigenleistungen — Abholung, Versorgung, Sarg, Urne, Organisation, Beratung, Trauerdruck. Hier unterscheiden sich Betriebe.
- Fremdleistungen und Gebühren — Krematorium, Friedhofsgebühren, zweite Leichenschau, Trauerhalle, Redner, Blumen. Diese Posten laufen durch. Sie sind bei allen Betrieben nahezu gleich.
Das sehen auch andere Ratgeber so: Die LV 1871 rät, einen Kostenvoranschlag zu verlangen, und warnt vor Pauschalpreisen, die nicht alle Inklusivleistungen auflisten (lv1871.de, 07.10.2026). Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass manche Bestatter mit fragwürdigen Billigangeboten werben (test.de, Pressemitteilung vom 22.03.2013).
Die Checkliste: Was in einem vollständigen Angebot stehen muss
| Position | Übliche Höhe | Häufig vergessen? |
|---|---|---|
| Abholung und Überführung, mit Kilometerangabe | je nach Betrieb | nein |
| Hygienische Versorgung, Einbetten, Ankleiden | je nach Betrieb | nein |
| Sarg — mit Modellbezeichnung und Preis | 350 – 7.500 € | nein |
| Urne, falls Feuerbestattung | 80 – 800 € | nein |
| Behördengänge, Sterbeurkunden, Abmeldungen | je nach Betrieb | gelegentlich |
| Krematoriumsgebühr inkl. zweiter Leichenschau | 350 – 650 € | HÄUFIG |
| Friedhofsgebühren: Grabstelle | 400 – 4.800 € | HÄUFIG |
| Friedhofsgebühren: Beisetzung, Öffnen und Schließen | je nach Friedhof | HÄUFIG |
| Trauerhalle | 150 – 450 € | gelegentlich |
| Trauerredner oder Geistlicher | 200 – 900 € | gelegentlich |
| Blumenschmuck | 150 – 1.800 € | gelegentlich |
| Trauerkarten und Danksagungen | 120 – 350 € | selten |
| Traueranzeige (Zeitung) | 150 – 600 € | selten |
| Kühlung / Aufbahrung pro Tag | je nach Betrieb | HÄUFIG |
| Zuschläge: Nacht, Wochenende, Feiertag, Treppenhaus | je nach Betrieb | HÄUFIG |
Spannen unseres Kostenrechners (brutto, Stand 2026, Abruf 17.10.2026); „je nach Betrieb“ heißt: kein Richtwert, bitte im Angebot erfragen.
Nicht im Bestatterangebot enthalten — und trotzdem zu bezahlen: der Grabstein und die Grabpflege.
Die sechs Fragen, die jedes Angebot prüfbar machen
- „Ist das der Gesamtpreis inklusive aller Fremdkosten und Gebühren?“ — die wichtigste Frage überhaupt.
- „Wie viele Kilometer sind in der Überführung enthalten und was kostet jeder weitere?“
- „Welche Zuschläge können noch anfallen?“ — Nacht, Wochenende, Kühlung pro Tag, zweiter Träger.
- „Kann ich die vollständige Sargpreisliste sehen?“ — nicht nur drei ausgewählte Modelle.
- „Was kostet dasselbe mit dem einfachsten Sarg?“ — zeigt sofort, wie stark die Sargkalkulation den Preis trägt.
- „Bis wann muss ich mich entscheiden?“ — die ehrliche Antwort lautet fast immer: nach der Überführung bleibt Zeit.
Ihre Rechte im Erstgespräch
- Preisliste: Bitten Sie um eine schriftliche Preisliste mit allen Sargmodellen. Ein seriöser Betrieb händigt sie aus; ob sie Pflicht ist, hängt vom Landesrecht ab.
- Freie Wahl: Sie sind nicht an das vom Heim oder Krankenhaus gerufene Institut gebunden — auch nicht, wenn es bereits abgeholt hat.
- Kein Zeitdruck außer bei der Überführung. Sie muss rasch erfolgen; die Frist regelt das Bestattungsgesetz Ihres Bundeslands (Übersicht der Bundesländer). Alles Weitere hat Tage bis Wochen Zeit.
- Aufschlüsselung: Sie dürfen ein nach Einzelposten aufgeschlüsseltes Angebot verlangen, keine Pauschale.
- Widerruf: Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden — etwa bei Ihnen zu Hause — gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Bei Dienstleistungen erlischt es mit vollständiger Ausführung, wenn Sie vor Beginn dem früheren Start ausdrücklich zugestimmt (bei Verträgen außerhalb der Geschäftsräume auf einem dauerhaften Datenträger) und das Erlöschen bestätigt haben (§ 356 Abs. 5 BGB; gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026).
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Umfang festlegen, bevor Sie fragen. Bestattungsart, Grabart, ob Feier, welcher Sarg — sonst bekommen Sie ein Angebot für etwas anderes, als Sie wollen. Der Kostenrechner hilft dabei, den Umfang zu bestimmen.
- Erstes Angebot einholen. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb: Ihren Wunschbetrieb oder den, den wir für Sie auswählen. Er antwortet innerhalb von 24 Stunden, im Akutfall (Sterbefall in den letzten Stunden) innerhalb von 6 Stunden. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
- Angebot prüfen: Gehen Sie die Checkliste durch und markieren Sie, was fehlt oder unklar ist.
- Nachfragen, dann entscheiden. Ein fehlender Posten ist meist ein Versehen und kein Betrug — er ändert aber das Ergebnis. Erst danach annehmen oder ablehnen.
- Passt es nicht? Lehnen Sie ab. Ein weiterer Betrieb kommt nur, wenn Sie es wollen: per Klick auf „Weiteres Angebot einholen“ — oder automatisch, wenn Sie im Formular den freiwilligen Haken zur Weitergabe gesetzt haben (nicht vorangekreuzt). Die Anfrage geht dann an den nächsten Betrieb, bis einer annimmt oder Sie zurückziehen.
Wie wir verdienen: Nimmt ein Auftraggeber ein Angebot über das Portal an, zahlt der Betrieb 4 % vom Nettowert; die Rechnung kommt erst nach bestätigter Ausführung. Die bezahlte Hervorhebung „Anzeige“ ändert nur die Reihenfolge der Betriebsliste, nie, wer Ihre Anfrage erhält. Mehr: So funktioniert es. Eine Rechnung nach der Bestattung prüfen Sie mit Die Bestatterrechnung prüfen.
Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch
Der Rechner nimmt Ihre Angaben Schritt für Schritt auf und zeigt die Spanne für genau Ihre Entscheidungen — schnell geschätzt oder bis zur Holzart durchgeplant.
Häufige Fragen
Warum sind Bestattungsangebote schwer einzuschätzen?
Je nachdem, ob Fremdleistungen wie Krematoriums- und Friedhofsgebühren im Angebot stehen, wirkt derselbe Leistungsumfang teurer oder günstiger. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob der Gesamtpreis alles enthält.
Welche Posten fehlen in Angeboten am häufigsten?
Krematoriumsgebühr mit zweiter Leichenschau, Friedhofs- und Beisetzungsgebühren, Kühlung pro Tag sowie Zuschläge für Nacht, Wochenende und schwierige Abholung.
Muss ein Bestatter eine Preisliste herausgeben?
Bitten Sie in jedem Fall um eine schriftliche Preisliste; ob sie Pflicht ist, regelt das Landesrecht. Wer ausweicht oder nur drei ausgewählte Sargmodelle zeigt, ist der falsche Betrieb — verlangen Sie die vollständige Liste.
Wie viel Zeit bleibt für die Entscheidung?
Nur die Überführung eilt, sie muss rasch erfolgen; die Frist regelt das Bestattungsgesetz des Bundeslands (Übersicht der Bundesländer). Bestattungsart, Grab, Feier und sogar der Wechsel des Bestatters haben danach Tage bis Wochen Zeit.
Was kostet die Anfrage über bestattung-vergleichen.de?
Für Sie nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Der Betrieb zahlt 4 % vom Nettowert seines Angebots, aber nur, wenn Sie es über das Portal annehmen.
Wie viele Betriebe bekommen meine Anfrage?
Genau einer: Ihr Wunschbetrieb oder der, den wir für Sie auswählen. Er hat 24 Stunden Zeit für ein erstes Angebot, im Akutfall 6 Stunden. Ein weiterer Betrieb kommt nur auf Ihren Klick oder mit Ihrem freiwilligen Haken zur Weitergabe.
Ein konkretes Angebot statt einer Schätzung
Richtwerte ersetzen kein aufgeschlüsseltes Angebot. Holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot von einem Bestatter in Ihrer Nähe ein. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb, Antwort in 24 Stunden, im Akutfall in 6.