Die Bestatterrechnung prüfen
Prüfen Sie die Bestatterrechnung Posten für Posten gegen das schriftliche Angebot: Jede Leistung muss bestellt, einzeln ausgewiesen und nachvollziehbar sein, Fremdkosten (Krematorium, Friedhof, Arzt) gehören als durchlaufende Posten getrennt auf die Rechnung. Was nicht stimmt, beanstanden Sie schriftlich und konkret. Hier steht Schritt für Schritt, wie das geht.
Die Rechnung in 6 Schritten prüfen
- Angebot und Rechnung nebeneinanderlegen. Der Kostenvoranschlag ist die Grundlage jeder Prüfung. Die Verbraucherinitiative Aeternitas fordert von Bestattern einen verständlichen, detaillierten und vollständigen Kostenvoranschlag samt Umsatzsteuer; geringe Abweichungen von den Beträgen sind unter Umständen zu tolerieren (Aeternitas-Positionspapier „Kostenvoranschläge“, September 2019). Gibt es nur eine mündliche Absprache, fordern Sie die Preisliste an, die bei Beauftragung galt.
- Jeden Posten abhaken: bestellt, einzeln ausgewiesen, nicht doppelt? Typische Kandidaten stehen in der Tabelle unten. Eine einzige Zeile „Bestattung komplett“ müssen Sie nicht akzeptieren.
- Eigenleistung und Fremdkosten trennen. Eigenleistungen sind Überführung, Versorgung, Sarg, Trauerfeier-Organisation. Fremdkosten sind Krematorium, Friedhofsgebühren, Redner, Florist, Arzt für den Totenschein. Sie sind als durchlaufende Posten auszuweisen; ein Aufschlag darauf gehört hinterfragt.
- Auslagen belegen lassen. Verlangen Sie die Originalbelege der Fremdleistungen: Krematoriumsrechnung, Gebührenbescheid, Blumenrechnung. Die Arztrechnung für Leichenschau und Totenschein kommt oft getrennt; die Verbraucherzentrale NRW rät, überhöhte Rechnungen nicht hinzunehmen, die Ärztekammern des Landes prüfen sie kostenlos (epd/evangelisch.de, 09.08.2016, Stand damals; siehe Leichenschau und Totenschein).
- Rückfragen schriftlich stellen. Fragen Sie nach Posten, die Sie nicht zuordnen können, per Mail oder Brief mit Positionsnummer und Frist. Das schafft einen Nachweis.
- Mit einem zweiten Angebot gegenprüfen. Ob ein Preis üblich ist, zeigt nur der Vergleich. Nutzen Sie dafür die Checkliste zum Angebotsvergleich und die Kostenübersicht für Bestattungen. Ist die Rechnung noch offen, können Sie vor der Zahlung ein erstes Angebot einholen.
Wer die Rechnung am Ende zahlen muss, klärt Wer zahlt die Beerdigung?
Typische Beanstandungen
| Was auffällt | Wie Sie prüfen |
|---|---|
| Leistungen, die Sie nicht bestellt haben — Thanatopraxie, kosmetische Versorgung, zweite Urne, Sargschmuck | Angebot und Auftragsbestätigung danebenlegen. Nicht beauftragte Leistungen müssen Sie nicht zahlen, außer sie waren zwingend nötig |
| Doppelt berechnete Posten — etwa Überführung und Abholung, oder Versorgung und Ankleiden | Positionen zusammenzählen und mit dem Angebot vergleichen |
| Kühltage über den tatsächlichen Zeitraum hinaus | Todestag bis Bestattungstag zählen. Berechnet werden dürfen nur die tatsächlichen Tage |
| Kilometerpauschalen ohne nachvollziehbare Strecke | Entfernung Sterbeort – Bestatter – Krematorium – Friedhof nachrechnen |
| Aufschläge auf Fremdleistungen | Krematorium, Friedhofsamt, Redner und Florist rechnen zu festen Sätzen ab. Die Originalbelege dürfen Sie einsehen |
Was Sie verlangen dürfen
- Eine nach Einzelposten aufgeschlüsselte Rechnung, keine Sammelpauschale. Eine einzige Position „Bestattung komplett“ müssen Sie nicht akzeptieren.
- Trennung von Eigen- und Fremdleistungen. Fremdleistungen sind durchlaufende Posten und als solche auszuweisen.
- Einsicht in die Belege der Fremdleistungen — Krematoriumsrechnung, Gebührenbescheid des Friedhofs, Rechnung des Floristen.
- Die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Beauftragung galt.
Was leider korrekt ist, auch wenn es überrascht
- Kühlung als Tagessatz — sie gehört zur Versorgung des Verstorbenen und ist meist eine eigene Position im Angebot; fragen Sie nach, ab welchem Tag und mit welchem Satz sie berechnet wird.
- Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage, sofern sie in der Preisliste stehen.
- Ein zweiter Träger oder erschwerte Abholung bei engen Treppenhäusern oder Obergeschossen.
- Friedhofsgebühren, die separat kommen. Sie werden oft direkt vom Friedhofsamt an die Nutzungsberechtigten geschickt, Wochen später — das ist keine Doppelberechnung.
- Der Steinmetz rechnet getrennt ab. Der Grabstein steht in keiner Bestatterrechnung.
Wenn Sie beanstanden wollen
- Schriftlich und konkret. Nicht „die Rechnung ist zu hoch“, sondern „Position 7 (Thanatopraxie) wurde nicht beauftragt. Ich bitte um Stornierung.“
- Unstrittigen Teil zahlen, den strittigen zurückhalten. Das zeigt, dass es nicht ums Nichtzahlen geht; lassen Sie sich bei höheren Beträgen vorher beraten (keine Rechtsberatung).
- Frist setzen für eine korrigierte Rechnung, mit festem Datum.
- Verbraucherzentrale einschalten. Sie beraten zu Verbraucherverträgen; fragen Sie vorab, ob sie Bestattungsrechnungen prüfen und was die Beratung kostet.
- Bei Verbandsmitgliedern: Fragen Sie beim Verband des Bestatters nach, ob er eine Schlichtung oder Beschwerdestelle anbietet.
Fristen
| Frist | Länge |
|---|---|
| Verjährung der Bestatterforderung | 3 Jahre, beginnend mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte |
| Widerruf bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume | 14 Tage ab Vertragsschluss; erlischt erst mit vollständiger Ausführung, wenn Sie dem früheren Beginn ausdrücklich zugestimmt haben |
| Rückforderung bereits gezahlter, nicht geschuldeter Beträge | regelmäßig ebenfalls 3 Jahre (§ 195 BGB) |
Quellen: § 195 BGB (drei Jahre), § 199 Abs. 1 BGB (Beginn mit dem Jahresende nach Entstehung und Kenntnis), § 355 Abs. 2 BGB (14 Tage Widerrufsfrist) und § 356 Abs. 5 BGB (Erlöschen bei Dienstleistungen), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Der Widerruf ist der Punkt, der überrascht: Wird der Vertrag bei Ihnen zu Hause geschlossen — was oft der Fall ist — gilt grundsätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen. Bei Dienstleistungen erlischt es erst, wenn der Bestatter die Leistung vollständig erbracht hat und Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben, dass er schon vor Ablauf der Frist beginnt (§ 356 Abs. 5 BGB). Das steht dann im Kleingedruckten des Auftrags.
Vorbeugen ist einfacher als beanstanden
Die meisten Streitfälle entstehen nicht durch Unredlichkeit, sondern durch Gespräche, in denen unter Schock zugestimmt wurde. Was hilft: eine zweite Person beim Erstgespräch, die nicht unmittelbar trauert, das Angebot mitnehmen statt sofort unterschreiben, und die Checkliste aus Bestattungsangebote richtig vergleichen danebenlegen.
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Häufige Fragen
Muss ich eine Bestatterleistung zahlen, die ich nicht bestellt habe?
In der Regel nicht. Nicht beauftragte Leistungen wie Thanatopraxie, kosmetische Versorgung oder eine zweite Urne können Sie beanstanden — es sei denn, sie waren zwingend erforderlich. Legen Sie Angebot und Rechnung nebeneinander.
Darf der Bestatter Aufschläge auf Fremdleistungen nehmen?
Krematorium, Friedhofsamt, Redner und Florist rechnen zu festen Sätzen ab und sind durchlaufende Posten. Sie dürfen Einsicht in die Originalbelege verlangen. Ein Aufschlag darauf ist unüblich und gehört hinterfragt.
Gibt es ein Widerrufsrecht beim Bestattungsvertrag?
Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen — etwa bei Ihnen zu Hause — gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei Dienstleistungen erlischt es erst, wenn der Bestatter die Leistung vollständig erbracht hat und Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben, dass er schon vor Ablauf der Frist beginnt (§ 356 Abs. 5 BGB).
Wie lange kann eine Bestatterrechnung gefordert werden?
Regelmäßig drei Jahre (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bestatter davon Kenntnis hatte (§ 199 Abs. 1 BGB). Auch für die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge gilt regelmäßig diese Frist.
Wer prüft eine überhöhte Arztrechnung für den Totenschein?
Die Verbraucherzentrale NRW riet 2016, überhöhte Rechnungen nicht hinzunehmen; die Ärztekammern des jeweiligen Bundeslandes prüfen sie kostenlos (epd/evangelisch.de, 09.08.2016). Fragen Sie vorab bei Ihrer Ärztekammer nach.
Ein konkretes Angebot statt einer Schätzung
Richtwerte ersetzen kein aufgeschlüsseltes Angebot. Holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot von einem Bestatter in Ihrer Nähe ein. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb, bei Bedarf folgt ein weiteres.