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Wer zahlt die Beerdigung?

Kurz gesagt: Die Erben zahlen aus dem Nachlass (§ 1968 BGB), sonst können die nach Landesrecht Bestattungspflichtigen herangezogen werden. Ist ihnen die Zahlung nicht zumutbar, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII, Sozialbestattung; weitere Leistungen im Todesfall). Quellen unten.

Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wer im Einzelfall zahlen muss, hängt von Testament, Nachlass, Bundesland und Familienverhältnissen ab; bei Streit oder Zweifeln helfen Nachlassgericht, Sozialamt oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.

Die drei Ebenen

Wer (Grundlage)Was gilt
Die Erben (§ 1968 BGB)Tragen die Kosten, vorrangig aus dem Nachlass
Nächste Angehörige (Landesrecht)Müssen die Bestattung veranlassen, auch ohne Erbe
Das Sozialamt (§ 74 SGB XII)Übernimmt erforderliche Kosten, wenn die Zahlung nicht zumutbar ist

1. Die Erben zahlen — aus dem Nachlass

§ 1968 BGB lautet: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ (Gesetzestext, abgerufen am 17.10.2026). Üblicherweise ist die Bestattung angemessen und passend zum Lebensstandard des Verstorbenen. Reicht der Nachlass, wird die Rechnung aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt, bevor verteilt wird. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer vorab aus eigener Tasche zahlt, kann sich das Geld von den Erben zurückholen.

2. Die Bestattungspflicht trifft die nächsten Angehörigen

Unabhängig davon bestimmen die Bestattungsgesetze der Länder, wer eine Bestattung veranlassen muss. Die Reihenfolge ist in den Ländern ähnlich: Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, weitere Verwandte. Im Einzelnen unterscheiden die Länder (Quelle: DAHAG Rechtsservices, Ratgeber Beerdigungskosten, Stand 25.01.2011, abgerufen am 17.10.2026). Das Gesetz Ihres Bundeslandes finden Sie in unserem Beitrag Bestattungspflicht nach Bundesland.

Wichtig: Wer die Bestattung veranlasst, muss sie nicht zwingend endgültig bezahlen. Hat jemand ausgelegt, kann er sich das Geld bei den Erben zurückholen, und die Kosten lassen sich auch unter Geschwistern aufteilen. Wurde das Erbe ausgeschlagen, kommt es auf Landesrecht und Einzelfall an: Die Kommune kann die Bestattung veranlassen und die Kosten von den Bestattungspflichtigen zurückfordern (DAHAG, a. a. O.). Ob und wie viel Sie dann zahlen müssen, klärt das Sozialamt oder eine Rechtsberatung.

Der häufigste Irrtum: „Ich habe das Erbe ausgeschlagen, also kann mir nichts passieren.“ Die Frist dafür ist kurz; Einzelheiten stehen in Erbe ausschlagen: Frist und Kosten. Und wenn der Nachlass die Rechnung nicht deckt, hilft Nachlass reicht nicht weiter.

3. Das Sozialamt, wenn es nicht zumutbar ist

§ 74 SGB XII lautet: „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“ (Gesetzestext, abgerufen am 17.10.2026). Übernommen wird eine einfache Bestattung. Laut DAHAG (Stand 25.01.2011) werden Traueranzeigen, Grabstein und Leichenschmaus nicht bezahlt. Das Sozialamt prüft dafür Einkommen und Vermögen, bei Verheirateten meist auch die des Partners, und kann Geld zurückfordern, wenn sich später zeigt, dass es doch gereicht hätte.

Melden Sie sich beim Sozialamt bevor Sie den Bestatter beauftragen, wenn es irgendwie möglich ist; das schafft Klarheit, welche Leistungen übernommen werden. Ausführlich: Sozialbestattung nach § 74 SGB XII. Wenn das Geld knapp ist, hilft auch ein günstiger Ablauf.

4. Sonderfälle: Unterhaltspflichtige, Enterbte und Verursacher

Auch wer dem Verstorbenen zum Unterhalt verpflichtet war, kann zahlen müssen: § 1615 Abs. 2 BGB lautet: „Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Verpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist.“ (Gesetzestext, abgerufen am 18.10.2026). Das gilt also nur nachrangig, wenn vom Erben nichts zu holen ist.

Wer enterbt wurde und nur den Pflichtteil beanspruchen kann, ist nicht Erbe und muss deshalb nicht nach § 1968 BGB zahlen. Wurde der Tod von einer anderen Person schuldhaft verursacht, kann sie für die Bestattungskosten haften; haben die Angehörigen schon gezahlt, können sie sich das Geld von ihr zurückholen (Quellen: anwalt.org, Beerdigungskosten – Wer zahlt?, aktualisiert am 13.07.2026, und transparent-beraten.de, aktualisiert am 09.02.2026, beide abgerufen am 18.10.2026). Eine Bestattungspflicht nach Landesrecht kann trotzdem bestehen.

Wer sonst noch zahlen kann

QuelleTypische Leistung
Sterbegeld-Versicherung des VerstorbenenAuszahlung laut Vertrag an Bezugsberechtigte
Versorgungswerke (berufsständisch)teils Sterbegeld, je nach Satzung
Gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- oder WegeunfallSterbegeld nach den Regeln der Unfallversicherung
Beihilfe im öffentlichen Dienst (je nach Land)anteilige Übernahme
Wer zum Unterhalt verpflichtet war (§ 1615 Abs. 2 BGB)Trägt die Kosten, soweit sie nicht vom Erben zu erlangen sind

Die Höhe hängt immer vom Vertrag oder der Satzung ab; wir nennen deshalb keine Beträge. Ein gesetzliches Sterbegeld der Krankenkassen gibt es seit dem 01.01.2004 nicht mehr (Quelle: gedenkseiten.de, Bestattungsgeld, abgerufen am 17.10.2026) — das ist einer der hartnäckigsten Irrtümer beim Thema Bestattungskosten. Welche weiteren Leistungen es gibt, steht in Leistungen im Todesfall.

Der praktische Ablauf

  1. Unterlagen des Verstorbenen sichten: Sterbegeldversicherung, Vorsorgevertrag mit einem Bestatter, Bestattungsverfügung, Testament. Existiert ein Vorsorgevertrag, ist die Frage oft schon geregelt.
  2. Nachlass einschätzen, bevor Sie aus eigener Tasche zahlen: Konten, Guthaben, Schulden. Bestattungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeit; ob die Bank die Rechnung direkt vom Konto bezahlt, fragen Sie dort mit der Sterbeurkunde nach.
  3. Entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen. Die Ausschlagungsfrist ist kurz, Einzelheiten in Erbe ausschlagen. Eine Ausschlagung ersetzt keine Prüfung, ob Sie als Bestattungspflichtiger herangezogen werden können.
  4. Bei knappen Mitteln das Sozialamt einschalten und dem Bestatter sagen, dass Sie einen Antrag nach § 74 SGB XII stellen.
  5. Angebot holen und Rechnungen aufheben. Als außergewöhnliche Belastung sind Kosten unter Umständen steuerlich absetzbar.

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Häufige Fragen

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Zuerst die Erben aus dem Nachlass (§ 1968 BGB). Reicht der Nachlass nicht, können die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen herangezogen werden. Ist ihnen die Kostentragung nicht zumutbar, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII.

Muss ich zahlen, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe?

Das hängt vom Einzelfall und vom Landesrecht ab. Wer das Erbe ausschlägt, ist in der Regel nicht mehr Erbe nach § 1968 BGB. Sind Sie aber nach dem Bestattungsgesetz Ihres Landes bestattungspflichtig, kann die Kommune die Kosten von Ihnen zurückfordern. Ist Ihnen die Zahlung nicht zumutbar, kann das Sozialamt nach § 74 SGB XII übernehmen. Lassen Sie den Fall prüfen.

Zahlt die Krankenkasse ein Sterbegeld?

Nein, das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde zum 01.01.2004 abgeschafft. Leistungen kann es weiterhin aus Verträgen des Verstorbenen, berufsständischen Versorgungswerken und der gesetzlichen Unfallversicherung geben; die Höhe richtet sich nach Vertrag oder Satzung.

Kann die Bestatterrechnung vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden?

Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten, die Rechnung gehört also grundsätzlich in den Nachlass. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Bank sie direkt vom Konto begleicht, erfahren Sie dort mit der Sterbeurkunde und dem Nachweis Ihrer Berechtigung.

Was übernimmt das Sozialamt?

Die erforderlichen Kosten einer einfachen Bestattung, soweit den Verpflichteten die Zahlung nicht zugemutet werden kann (§ 74 SGB XII). Traueranzeigen, Grabstein und Leichenschmaus werden laut DAHAG (Stand 25.01.2011) nicht übernommen.

Muss ich zahlen, wenn ich enterbt wurde?

Wer enterbt ist und nur den Pflichtteil erhält, ist nicht Erbe und muss nicht nach § 1968 BGB zahlen (anwalt.org, aktualisiert am 13.07.2026). Eine Bestattungspflicht nach dem Landesrecht kann trotzdem bestehen.

Muss ich zahlen, wenn ich keinen Kontakt mehr zum Verstorbenen hatte?

Fehlender Kontakt allein befreit nach dem DAHAG-Ratgeber (Stand 25.01.2011) nicht von der Pflicht, wenn Sie Erbe oder Bestattungspflichtiger sind. Ob im Einzelfall Ausnahmen gelten, klärt die zuständige Behörde oder eine Rechtsberatung.

Muss ich zahlen, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Nicht automatisch: Nach § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten übernommen, soweit die Zahlung nicht zugemutet werden kann. Dafür ist ein Antrag nötig, meist mit Einkommens- und Vermögensnachweisen; bei Bürgergeld-Bezug nennt arbeitslosenselbsthilfe.org (aktualisiert am 21.07.2026) das Jobcenter als Anlaufstelle. Fragen Sie vor dem Auftrag an den Bestatter dort nach.

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Quellen
§ 1968 BGB: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026. § 1615 Abs. 2 BGB: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026. § 74 SGB XII: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026. Antrag bei Bürgergeld-Bezug: arbeitslosenselbsthilfe.org, Beerdigungskosten bei Bürgergeld, aktualisiert am 21.07.2026, abgerufen am 18.10.2026. Reihenfolge der Bestattungspflichtigen, Rückforderung, Leistungen des Sozialamts: DAHAG Rechtsservices AG, Beerdigungskosten – Wer zahlt eine Bestattung?, Stand 25.01.2011, abgerufen am 17.10.2026. Abschaffung des Sterbegelds zum 01.01.2004: gedenkseiten.de, Bestattungsgeld, abgerufen am 17.10.2026. Enterbte, Verursacher des Todes: anwalt.org, Beerdigungskosten – Wer zahlt?, aktualisiert am 13.07.2026, und transparent-beraten.de, Beerdigungskosten für Angehörige, aktualisiert am 09.02.2026, beide abgerufen am 18.10.2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihr Landesbestattungsgesetz und der Einzelfall.