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Welche Leistungen gibt es im Todesfall?

Ein Sterbegeld der Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr. Hinterbliebene von Bundesbeamten erhalten das Zweifache der Dienstbezüge in einer Summe, nach einem Arbeitsunfall zahlt die Unfallversicherung 2026 bis zu 6.780 €, und Witwen und Witwer bekommen drei Monate lang die volle Rente (Quellen unten).

Wer mit einem Sterbegeld der Krankenkasse plant, plant an der Wirklichkeit vorbei. Es gibt aber eine Reihe anderer Leistungen, und einige davon sind fristgebunden. Alle Angaben sind Überblick, keine Rechts- oder Rentenberatung; ob ein Anspruch besteht, klären Rentenversicherung, Dienstherr, Versicherer und Versorgungswerk im Einzelfall.

Wer heute noch Sterbegeld bekommt

LeistungHöhe und Quelle
KrankenkasseKein Sterbegeld mehr seit 01.01.2004 (GKV-Modernisierungsgesetz; dbb)
Beamte (Bund), auch im RuhestandZweifache Dienstbezüge bzw. zweifaches Ruhegehalt, in einer Summe (§ 18 BeamtVG); Länder regeln eigene Sätze (dbb)
Tarifbeschäftigte im öffentlichen DienstTabellenentgelt für den Rest des Sterbemonats und zwei weitere Monate (§ 23 Abs. 3 TVöD / TV-L, dbb)
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)Ein Siebtel der Bezugsgröße, bei Tod im Jahr 2026: 6.780 € (§ 64 Abs. 1 SGB VII, Bezugsgröße 47.460 € nach § 1 SVRechGrV 2026)
Überführungskosten der UnfallversicherungErstattung, wenn der Tod wegen der versicherten Tätigkeit fern der Familienwohnung eintrat (§ 64 Abs. 2 SGB VII)
Sterbevierteljahr (gesetzliche Rente)Volle Rente bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach dem Sterbemonat (§ 67 Nr. 5, 6 SGB VI)
Witwen- oder Witwerrente, danach25 % (klein) bzw. 55 % (groß), § 67 SGB VI; Voraussetzungen § 46 SGB VI
Waisenrente10 % (Halbwaise) bzw. 20 % (Vollwaise), § 67 Nr. 7, 8 SGB VI
Tarifvertrag, Betrieb, betriebliche SterbekasseJe nach Vereinbarung; bei der Personalabteilung fragen
Berufsständische Versorgungswerke, ZusatzversorgungskassenJe nach Satzung; Frist der Satzung beachten
Private Sterbegeld-, Unfall- oder LebensversicherungVereinbarte Summe; unverzüglich melden (§ 30 VVG)
Auslandsreise-Krankenversicherung / KreditkarteRückführungskosten; vor Beauftragung melden

Quellen, alle abgerufen am 18.10.2026: gesetze-im-internet.de (§ 46, § 67, § 97 SGB VI; § 64 SGB VII; § 18 BeamtVG; § 14, § 30 VVG); Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24.11.2025, § 1 (buzer.de); dbb beamtenbund und tarifunion, Lexikon „Sterbegeld“; Deutsche Rentenversicherung, Meldung „Vorschuss für Hinterbliebene“ vom 30.01.2026.

Sterbegeld für Beamte

Beim Tod eines Bundesbeamten zahlt der Dienstherr das Zweifache der Dienstbezüge in einer Summe an Ehegatten und Abkömmlinge (§ 18 Abs. 1 BeamtVG, abgerufen am 18.10.2026).

Quelle: § 18 BeamtVG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026.

Die drei Fristen, die wirklich drängen

  1. Versicherungen: unverzüglich. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich anzeigen (§ 30 Abs. 1 VVG, abgerufen am 18.10.2026); ist ein Dritter bezugsberechtigt, muss auch er anzeigen. Manche Verträge nennen kürzere Fristen, sie stehen in den Versicherungsbedingungen. Melden Sie formlos per Telefon oder E-Mail, Unterlagen können nachgereicht werden.
  2. Vorschuss auf das Sterbevierteljahr: 30 Tage. War der Ehepartner Rentner, gibt es den Vorschuss nur bei Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post (Deutsche Rentenversicherung, 30.01.2026).
  3. Rückführung aus dem Ausland: vor der Beauftragung. Wer den Transport selbst bestellt, bekommt ihn je nach Vertrag nicht erstattet; fragen Sie vorher die Versicherung. Siehe Todesfall im Ausland.

Das Sterbevierteljahr im Detail

Verstirbt ein Rentner oder Versicherter, kann der überlebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Witwen- oder Witwerrente zunächst in voller Höhe (Rentenartfaktor 1,0) erhalten, und zwar bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat (§ 67 SGB VI). In dieser Zeit wird eigenes Einkommen nicht angerechnet (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Danach gelten 25 % (kleine) bzw. 55 % (große Witwenrente). Voraussetzungen wie Wartezeit und eine Ehedauer von mindestens einem Jahr regelt § 46 SGB VI.

Schnell an Geld kommen: Hat der verstorbene Ehepartner schon Rente bezogen, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post einen Vorschuss beantragen. Er beträgt das Dreifache der Rente des Sterbemonats und wird vorab in einer Summe gezahlt. Zusätzlich ist ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger nötig; dort wird der Vorschuss später verrechnet (Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 30.01.2026, abgerufen am 18.10.2026).

Fragen Sie beim Rentenversicherungsträger, welche Unterlagen nötig sind; üblich sind Sterbeurkunde, Versicherungsnummern und Heiratsurkunde.

Was viele übersehen

Die praktische Reihenfolge

  1. Unterlagen des Verstorbenen sichten: Policen, Mitgliedsausweise, Rentenbescheide, Arbeitsvertrag.
  2. Versicherungen formlos und sofort melden — die Anzeige ist ab Kenntnis vom Todesfall unverzüglich fällig (§ 30 VVG), nicht erst mit der Sterbeurkunde.
  3. Sterbeurkunden bestellen, so viele Sie für Rentenversicherung, Versicherungen und Banken brauchen (siehe Urkunden und Behördenkosten).
  4. War der Ehepartner Rentner: Vorschuss binnen 30 Tagen beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen, dazu die Witwen- oder Witwerrente beim Rentenversicherungsträger. Sterbegeld beim Dienstherrn, Arbeitgeber oder bei der Berufsgenossenschaft anfragen.
  5. Erst danach entscheiden, ob und wie finanziert werden muss.

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Häufige Fragen

Wie viel Sterbegeld bekommen Beamte?

Bei Bundesbeamten das Zweifache der Dienstbezüge (bei Anwärtern der Anwärterbezüge, im Ruhestand des Ruhegehalts) in einer Summe. Es geht an den Ehegatten und die Abkömmlinge; fehlen beide, kann es auf Antrag an weitere Angehörige oder an den gehen, der die Bestattung bezahlt hat (§ 18 BeamtVG, abgerufen am 18.10.2026). Für Landes- und Kommunalbeamte gilt Landesrecht, die Sätze können abweichen (dbb, abgerufen am 18.10.2026).

Gibt es noch ein Sterbegeld von der Krankenkasse?

Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung hat das Sterbegeld 2004 abgeschafft (dbb, abgerufen am 18.10.2026). Sterbegeld gibt es weiterhin für Hinterbliebene von Beamten (§ 18 BeamtVG) und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst (§ 23 Abs. 3 TVöD), aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 64 SGB VII), aus Tarif- und Betriebsvereinbarungen sowie aus privaten Versicherungen.

Gibt es Sterbegeld für unverheiratete Partner?

Als Partner allein in der Regel nicht. Witwenrente und Sterbevierteljahr gibt es nur für Ehe- und eingetragene Lebenspartner (§ 46 Abs. 4 SGB VI), ebenso das Tarif-Sterbegeld im öffentlichen Dienst (§ 23 Abs. 3 TVöD). Wer die Bestattung bezahlt hat, kann aber Geld bekommen: beim Tod eines Bundesbeamten ohne Ehegatten und Abkömmlinge auf Antrag bis zur Höhe der eigenen Ausgaben, höchstens bis zur Höhe des Sterbegelds (§ 18 Abs. 2 BeamtVG), und bei einem Todesfall in der Unfallversicherung ohne anspruchsberechtigte Angehörige bis zur Höhe des Sterbegelds (§ 64 Abs. 4 SGB VII). Bei einer privaten Sterbegeldversicherung zahlt der Versicherer in der Regel an die im Vertrag benannte Person (alle Gesetzesangaben abgerufen am 18.10.2026).

An wen richte ich den Antrag auf Sterbegeld?

Das hängt von der Quelle ab: Bei Beamten an den Dienstherrn bzw. die zuständige Versorgungsstelle, bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit an die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), bei einer privaten Sterbegeldversicherung an den Versicherer. Tarif-Sterbegeld im öffentlichen Dienst zahlt der Arbeitgeber (dbb). Den Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beantragen Sie beim Renten-Service der Deutschen Post, die Witwen- oder Witwerrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, 30.01.2026; alle abgerufen am 18.10.2026).

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Das hängt von der Stelle ab. Öffentliche Träger nennen unterschiedliche Bearbeitungszeiten; fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Am schnellsten geht der Vorschuss auf das Sterbevierteljahr: Er wird vorab in einer Summe gezahlt, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragt wird (Deutsche Rentenversicherung, 30.01.2026). Private Versicherer müssen zahlen, sobald sie den Fall geprüft haben; dauert die Prüfung länger als einen Monat nach der Meldung, kann eine Abschlagszahlung verlangt werden (§ 14 VVG; alle abgerufen am 18.10.2026).

Was ist das Sterbevierteljahr?

Der überlebende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner erhält die Witwen- oder Witwerrente zuerst mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in voller Höhe, bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat (§ 67 SGB VI). Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet (§ 97 Abs. 1 SGB VI). Danach sind es 25 % (kleine) bzw. 55 % (große Witwenrente). War der Verstorbene schon Rentner, gibt es auf Antrag binnen 30 Tagen beim Renten-Service der Deutschen Post einen Vorschuss in Höhe von drei Monatsrenten (Deutsche Rentenversicherung, 30.01.2026; alle abgerufen am 18.10.2026).

Zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall?

Ja, wenn der Tod Folge eines Versicherungsfalls ist, etwa eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der Bezugsgröße, bei Tod im Jahr 2026 also 6.780 € (Bezugsgröße 47.460 €, § 1 SVRechGrV 2026), und zwar an den Berechtigten, der die Bestattungskosten trägt. Überführungskosten werden erstattet, wenn der Tod nicht am Ort der Familienwohnung eintrat und der Aufenthalt mit der versicherten Tätigkeit zusammenhing (§ 64 SGB VII, abgerufen am 18.10.2026).

Welche Fristen drängen nach einem Todesfall?

Den Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzeigen (§ 30 Abs. 1 VVG, abgerufen am 18.10.2026). Manche Verträge nennen kürzere Meldefristen; sie stehen in den Versicherungsbedingungen. Den Vorschuss auf das Sterbevierteljahr gibt es nur bei Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod. Eine Rückführung aus dem Ausland sollte vor der Beauftragung mit der Versicherung abgestimmt werden.