Bestattungskosten in Raten zahlen
Ja, Bestattungskosten lassen sich strecken: Viele Bestatter vereinbaren Raten, wenn man es gleich im Erstgespräch anspricht. Vorher lohnen die Wege, die nichts kosten: Konto des Verstorbenen, Versicherungen, Sozialamt (§ 74 SGB XII). Ein Kredit kommt zuletzt.
Die Wege im Überblick
| Weg und Einschätzung | Kosten |
|---|---|
| Zahlung aus dem Konto des Verstorbenen Immer zuerst prüfen — viele Banken zahlen die Bestatterrechnung direkt, oft auch ohne Erbschein; fragen Sie Ihre Bank | 0 € |
| Ratenzahlung beim Bestatter Viele Betriebe bieten Raten an. Fragen kostet nichts — klären Sie, ob Zinsen oder Gebühren anfallen | nach Absprache |
| Sozialbestattung nach § 74 SGB XII Kein Kredit, sondern ein Anspruch — wenn die Zahlung nicht zumutbar ist | 0 € |
| Ratenkauf über einen Finanzierungspartner des Bestatters Nur mit ausgewiesenem effektivem Jahreszins vergleichen | laut Vertrag |
| Bankkredit / Ratenkredit Angebote mehrerer Banken vergleichen | im Schnitt 8,99 % effektiv* |
| Dispositionskredit Nur zur kurzfristigen Überbrückung | laut Kontovertrag |
| Kreditkarten-Teilzahlung Davon ist abzuraten | laut Kartenvertrag |
* Konsumentenkredite an private Haushalte im Neugeschäft, effektiver Jahreszins einschließlich Kosten, August 2026. Bei kurzer Zinsbindung bis zu einem Jahr lag der Effektivzins bei 6,41 %, bei einem bis fünf Jahren bei 7,53 %. Quelle: Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, abgerufen 17.10.2026. Ihr eigenes Angebot kann davon abweichen.
Zuerst: die Wege, die nichts kosten
Zahlung vom Konto des Verstorbenen, Versicherungen und, wenn die Zahlung nicht zumutbar ist, das Sozialamt (§ 74 SGB XII) kosten nichts. Eine Bestattung ist für viele Haushalte die größte unerwartete Ausgabe überhaupt — fällig binnen Wochen, ohne Vorwarnung.
- Das Konto des Verstorbenen. Die Kosten der Beerdigung trägt zunächst der Erbe, sie sind Nachlassverbindlichkeiten (§ 1968 BGB) — mit Vorlage der Sterbeurkunde und der Bestatterrechnung überweisen viele Banken direkt vom Konto, oft ohne Erbschein; das entscheidet die Bank. Das ist der erste Anruf, nicht der letzte.
- Sterbegeldversicherung und Vorsorgevertrag. Sie zahlen an die Bezugsberechtigten oder direkt an den Bestatter. Prüfen Sie die Unterlagen des Verstorbenen.
- Weitere Leistungen: Berufsgenossenschaft bei Arbeits- oder Wegeunfall, Beihilfe im öffentlichen Dienst, berufsständische Versorgungswerke, private Unfallversicherung. Siehe Finanzielle Hilfen im Todesfall.
- Ratenzahlung beim Bestatter. Viele Betriebe vereinbaren Raten — sie kennen die Situation und rechnen damit. Sprechen Sie es beim Erstgespräch an, nicht erst bei der Mahnung.
Wenn doch finanziert werden muss
- Auf den Effektivzins achten, nicht auf die Ratenhöhe. „Nur 89 € im Monat“ sagt nichts über die Gesamtkosten.
- Laufzeit kurz halten. Bei 4.000 € und 8 Prozent Sollzins im Jahr kostet eine Laufzeit von 24 statt 60 Monaten rund 500 € weniger Zinsen (eigene Rechnung mit gleichbleibender Monatsrate: etwa 340 € statt 870 € Zinsen).
- Restschuldversicherungen ablehnen — sie verteuern den Kredit erheblich und sind bei dieser Summe selten sinnvoll.
- Keinen Kredit aufnehmen, bevor der Sozialhilfeantrag geprüft ist. Ein bewilligter Antrag macht die Finanzierung überflüssig, und ein laufender Kredit ändert am Anspruch nichts.
- Nicht mehrere Angehörige gleichzeitig aufnehmen lassen. Wer intern teilt, sollte das über einen Kredit und eine interne Aufteilung regeln.
Die Summe, um die es realistisch geht
| Bestattungsform | Spanne ohne Grabstein |
|---|---|
| Feuerbestattung ohne Feier, einfache Ausstattung, Gemeinschaftsfeld | 2.350 – 4.450 € |
| Feuerbestattung mit Urnenreihengrab, einfacher Ausstattung und schlichter Feier | 3.050 – 5.950 € |
| Feuerbestattung mit Urnenwahlgrab, mittlerer Ausstattung und klassischer Feier | 4.350 – 9.050 € |
| Erdbestattung mit Reihengrab, Sarg Kiefer massiv geölt und klassischer Feier | 4.600 – 9.100 € |
Spannen unseres Kostenrechners, Stand 2026, Durchschnittsregion; die Summen sind aus den einzelnen Posten des Rechners zusammengezählt.
Vor jeder Finanzierung lohnt der Blick auf die Form: Zwischen der ersten und der dritten Zeile liegen 2.000 bis 4.600 € — mehr, als sich durch jede Ratenvereinbarung gewinnen lässt. Was sich wo einsparen lässt, steht in Günstige Bestattung.
Mahnung erhalten?
Nicht ignorieren, sondern schreiben: Bitten Sie schriftlich um eine Ratenvereinbarung und nennen Sie einen konkreten Betrag, den Sie monatlich zahlen können. Ein Anspruch auf Raten besteht nicht, aber ein zahlender Schuldner ist den Betrieben meist lieber als ein Inkassoverfahren. Läuft parallel ein Sozialhilfeantrag, teilen Sie das mit und bitten um Ruhen der Forderung bis zur Entscheidung.
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Häufige Fragen
Kann man Bestattungskosten in Raten zahlen?
Ja, viele Bestatter vereinbaren Raten — am besten schon beim Erstgespräch ansprechen und klären, ob Zinsen oder Gebühren anfallen. Daneben gibt es Finanzierungspartner und Bankkredite, die Zinsen kosten.
Zahlt die Bank die Bestattung vom Konto des Verstorbenen?
Häufig ja. Die Kosten der Beerdigung sind Nachlassverbindlichkeiten (§ 1968 BGB). Mit Sterbeurkunde und Bestatterrechnung überweisen viele Banken direkt vom Konto, oft auch ohne Erbschein; das entscheidet die Bank.
Was tun, wenn man die Bestatterrechnung nicht zahlen kann?
Zuerst Konto des Verstorbenen, Sterbegeldversicherung und weitere Leistungen prüfen, dann den Antrag nach § 74 SGB XII beim Sozialamt stellen. Erst danach über eine Finanzierung nachdenken — ein bewilligter Antrag macht sie überflüssig.
Lohnt sich ein Kredit für die Bestattung?
Nur, wenn alle kostenlosen Wege geprüft sind. Achten Sie auf den Effektivzins statt auf die Ratenhöhe, halten Sie die Laufzeit kurz und lehnen Sie Restschuldversicherungen ab. Ratenkredite kosteten im August 2026 im Schnitt 8,99 % effektiv (Deutsche Bundesbank). Von Kreditkarten-Teilzahlung ist abzuraten.
Ein konkretes Angebot statt einer Schätzung
Richtwerte ersetzen kein aufgeschlüsseltes Angebot. Holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot von einem Bestatter in Ihrer Nähe ein. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb, bei Bedarf folgt ein weiteres.