Bestattungspflicht nach Bundesland: Wer muss bestatten, bis wann?
Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen — zuerst der Ehe- oder Lebenspartner, dann die Kinder, dann weitere Verwandte. Das regelt jedes Bundesland in einem eigenen Gesetz, auch die Fristen: Die Höchstfrist liegt je nach Land bei 8 bis 14 Tagen (Stand 01.10.2026, Quellen unten).
Wer bestattungspflichtig ist
Die Bestattungsgesetze der Länder sehen „in aller Regel eine bestimmte Reihenfolge“ vor, zuerst der Ehegatte, danach die Kinder (Rechtslupe zu OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2009 – 8 PA 88/09). Wer danach kommt, regeln die Länder im Einzelnen verschieden. Typisch ist diese Rangfolge, die Sie im Bestattungsgesetz Ihres Landes gegenprüfen sollten:
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Volljährige Geschwister
- Großeltern, Enkel
- In einigen Ländern zusätzlich: Personen in eheähnlicher Gemeinschaft
Die Pflicht trifft die nächste erreichbare Person der Rangfolge. Wer bestattungspflichtig ist, muss deshalb nicht automatisch die Kosten tragen — das ist eine eigene Frage, siehe Wer zahlt die Beerdigung?. Sorgen die Pflichtigen nicht für die Bestattung, veranlasst das örtliche Ordnungsamt sie und stellt den Angehörigen die Kosten in Rechnung (Rechtslupe, a. a. O.); mehr dazu unter Bestattung ohne Angehörige.
Fristen im Ländervergleich
Mehrere Länder schreiben frühestens 48 Stunden bis zur Bestattung vor, die Höchstfrist liegt je nach Land bei 8 bis 14 Tagen. Berlin und Hamburg nennen keine Frist (Stand 01.10.2026, Quellen unten).
„Frühestens“ nennt, wie viele Stunden nach dem Tod die Bestattung zulässig ist; „spätestens“ die Höchstfrist. „Soll“ bedeutet eine Soll-Vorschrift, von der es Ausnahmen geben kann. Ein Strich heißt: im Gesetz nicht belegt.
| Land Gesetz, Paragraf | Frühestens | Spätestens |
|---|---|---|
| Baden-WürttembergBestattungsgesetz, § 37 Abs. 1 | — | 96 Stunden, wenn der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt ist |
| BayernBestattungsverordnung, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 | 48 Stunden | 8 Tage (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit) |
| BerlinBestattungsgesetz, § 21 | — | — (keine Frist belegt) |
| BrandenburgBestattungsgesetz, § 22 Abs. 1, § 19 Abs. 3 | 48 Stunden | 10 Tage |
| BremenGesetz über das Leichenwesen, § 16 Abs. 1 | in der Regel 48 Stunden | — |
| HamburgBestattungsgesetz, § 10 Abs. 1 | — | — (keine Frist belegt) |
| HessenFriedhofs- und Bestattungsgesetz, § 16 Abs. 1 | — | 10 Tage |
| Mecklenburg-VorpommernBestattungsgesetz, § 11 Abs. 2 | 24 Stunden, nur bei Erdbestattung | 10 Tage (Soll) |
| NiedersachsenBestattungsgesetz, § 9 Abs. 1 und 2 | 48 Stunden | 8 Tage (Soll) |
| Nordrhein-WestfalenBestattungsgesetz, § 13 Abs. 2 und 3 | 24 Stunden, nur bei Erdbestattung | 10 Tage |
| Rheinland-PfalzBestattungsgesetz vom 22.09.2025, § 23 Abs. 1 | 48 Stunden | 14 Tage |
| SaarlandBestattungsgesetz, § 29 Abs. 1 und 2 | 48 Stunden | 10 Tage, nur bei Erdbestattung |
| SachsenBestattungsgesetz, § 19 Abs. 1 | 48 Stunden | 8 Tage (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit) |
| Sachsen-AnhaltBestattungsgesetz, § 17 Abs. 2 | — | 10 Tage (Soll) |
| Schleswig-HolsteinBestattungsgesetz, § 16 Abs. 1 (Stand 17.10.2026) | 48 Stunden | 9 Tage (Soll); Urnen sollen binnen drei Monaten beigesetzt werden (Abs. 3) |
| ThüringenBestattungsgesetz, § 17 Abs. 3 | — | 10 Tage |
Quelle: die amtlichen Gesetzestexte der Länder, Abruf 01.10.2026 (Schleswig-Holstein 17.10.2026); Links im Quellenkasten unten. Einige Portale tragen den Vermerk „nicht die amtliche Fassung“, maßgeblich ist das jeweilige Gesetzblatt. Fristen lassen sich in vielen Fällen auf Antrag verlängern — fragen Sie den Bestatter oder die Ordnungsbehörde, bevor die Frist abläuft.
Was das für Sie heißt: Der Zeitdruck ist begrenzt. Bis zur Höchstfrist bleibt in den meisten Ländern Raum, um in Ruhe zu planen und Angebote zu vergleichen.
Die Ruhezeit — der eigentliche Kostenfaktor
Sie ist landesrechtlich vorgeschrieben und richtet sich nach Bodenbeschaffenheit und Verwesungsdauer. Und sie bestimmt die Grabgebühr: Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune.
| Mindestruhezeit | Bundesländer |
|---|---|
| 25 Jahre | Hamburg |
| 20 Jahre | Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen; Brandenburg und Thüringen 20 (Sarg) / 15 (Urne) |
| 15 Jahre | Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Saarland (Asche teils 10); Rheinland-Pfalz 15 (Erde) / 5 (Feuer) |
| je Friedhofssatzung | Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein |
| Baumbestattung im Bestattungswald | Die Nutzungsdauer legt der Betreiber im Vertrag fest und unterscheidet sich je nach Anbieter und Platzart. Mehr samt Quellen: Baumbestattung Kosten |
Quelle: die Landesbestattungsgesetze, zusammengefasst auf den verlinkten Länderseiten dieses Ratgebers (Stand 2026); für Bremen liegt hier keine Angabe vor. Diese Werte sind nicht Teil der geprüften Fristen-Tabelle oben — maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung des Gesetzes und die Satzung Ihres Friedhofs.
In Böden mit schlechter Verwesung — schwerer Lehm, hoher Grundwasserstand — setzen Kommunen längere Ruhezeiten fest. Das ist einer der Gründe, warum dieselbe Grabart im Nachbarort mehr kosten kann. Der andere sind die kommunalen Gebührensätze, siehe Friedhofsgebühren in Stadt und Land.
Sarg, Tuch und Friedhofszwang
Ob bei der Erdbestattung ein Sarg vorgeschrieben ist, regelt jedes Land anders. Nach den Länderseiten dieses Ratgebers gilt (Gesetzesabrufe 17./18.10.2026):
- Sarg, Tuch nur ausnahmsweise: Baden-Württemberg (Holzsarg, Tuch aus religiösen Gründen), Berlin (Tuch aus religiösen Gründen auf bestimmten Grabfeldern), Bayern (Tuch kann der Friedhofsträger zulassen), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen — jeweils mit den Ausnahmen, die auf der Länderseite stehen.
- Sachsen: Sachsen schreibt einen festen, gut abgedichteten Sarg vor; eine Tuch-Ausnahme ist auf der Länderseite nicht belegt.
- Sarg oder Tuch möglich: Hamburg (beides gleichgestellt), Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (Tuch jeweils an Bedingungen geknüpft).
- Kein Sarg gesetzlich vorgeschrieben: Nordrhein-Westfalen (verrottbare Behältnisse), Mecklenburg-Vorpommern (ohne Sarg, wenn es dem Willen des Verstorbenen entspricht) und Brandenburg (das Gesetz enthält keine Sargvorschrift für die Erdbestattung, Näheres regelt die Friedhofsordnung).
Für die Beförderung verlangen mehrere Länder trotzdem einen Sarg oder ein verschlossenes Behältnis, für die Einäscherung unter anderem Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen einen Sarg. Ob auf Ihrem Friedhof eine Tuchbestattung möglich ist, klären Sie mit dem Friedhofsträger. Mehr dazu: Religiöse Bestattungen.
Friedhofszwang heißt: Bestattet wird grundsätzlich auf einem Friedhof oder an einem im Gesetz zugelassenen Ort wie einem Bestattungswald; die Urne mit nach Hause zu nehmen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahme ist Rheinland-Pfalz: Dort ist die Aufbewahrung zu Hause seit dem 27.09.2025 mit schriftlicher Totenfürsorgeverfügung möglich (Ministerium Rheinland-Pfalz, FAQ Mai 2026; Stand 17.10.2026), siehe Urne zu Hause aufbewahren. Weitere Ausnahmen und neuere Bestattungsformen regelt jedes Land selbst — prüfen Sie das vorab im Gesetz Ihres Landes oder bei der Friedhofsverwaltung.
Was Sie konkret tun können
- Sterbeort klären und Frist notieren — in der Tabelle oben das Land nachsehen. Was unmittelbar nach dem Tod zu tun ist, steht in Todesfall — was jetzt zu tun ist.
- Bestattungsgesetz des Landes nachschlagen — alle sechzehn sind online frei zugänglich, meist unter „Bestattungsgesetz“ oder „Friedhofs- und Bestattungsgesetz“ plus Landesname.
- Friedhofssatzung dazunehmen — sie regelt Grabarten, Gestaltungsvorgaben und Gebühren und ist beim Friedhofsamt kostenlos erhältlich.
- Ruhezeit vor der Grabwahl klären, weil sie die Gebühr und die spätere Zweitbeisetzung bestimmt.
- Bei Zerwürfnis in der Familie: Die Rangfolge ist nicht verhandelbar, aber die Kostentragung kann über § 74 SGB XII abgefedert werden, wenn sie nicht zumutbar ist.
- Baden-Württemberg: https://www.landesrecht-bw.de/perma?a=BestattG_BW
- Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-19
- Berlin: https://gesetze.berlin.de/perma?a=BestattG_BE
- Brandenburg: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbestg
- Bremen: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2017_05_18_GBl_Nr_0053_signed.pdf
- Hamburg: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP10
- Hessen: https://verkuendung.hessen.de (GVBl. 2025 Nr. 64)
- Mecklenburg-Vorpommern: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007941NN00000000034
- Niedersachsen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/134dbebb-c1ac-385f-97db-b4fc9cae2f27
- Nordrhein-Westfalen: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/19022022-gesetz-ueber-das-friedhofs-und-bestattungswesen-bestattungsgesetz-bestg-nrw/
- Rheinland-Pfalz: https://mwg.rlp.de (GVBl. Nr. 19 vom 26.09.2025)
- Saarland: https://recht.saarland.de/perma?a=BestattG_SL
- Sachsen: https://revosax.sachsen.de/vorschrift/4526
- Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?a=BestattG_ST
- Schleswig-Holstein: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?a=BestattG_SH
- Thüringen: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH0000390A
- Rangfolge und Ordnungsamt: Rechtslupe, „Vorrangige Bestattungspflichten“ (zu OVG Lüneburg, 23.06.2009 – 8 PA 88/09), abgerufen 17.10.2026
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Häufige Fragen
Wer ist bestattungspflichtig?
Nach Landesrecht die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge Ehe- oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkel. Die Pflicht besteht unabhängig vom Erbe — auch wer ausgeschlagen hat, bleibt bestattungspflichtig.
Welche Fristen gelten für eine Bestattung?
Frühestens meist 48 Stunden nach dem Tod (24 Stunden bei Erdbestattungen in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen). Spätestens je nach Land 8 bis 14 Tage, in Baden-Württemberg 96 Stunden, wenn der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle aufgebahrt ist. Berlin und Hamburg: keine Frist belegt (Stand 01.10.2026, Gesetzestexte der Länder).
Wie lange ist die Ruhezeit?
Je nach Bundesland mindestens 15 bis 25 Jahre bei Erdbestattungen, bei Urnen teils kürzer; in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein legt die Friedhofssatzung sie fest (Stand 2026, nach den Länderseiten dieses Ratgebers). Sie ist landesrechtlich vorgeschrieben, richtet sich nach der Bodenbeschaffenheit und bestimmt die Grabgebühr; wie sie berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune.
Ist in Deutschland ein Sarg vorgeschrieben?
Das hängt vom Land. Die meisten Länder verlangen bei der Erdbestattung einen Sarg und lassen das Tuch nur ausnahmsweise zu; Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt lassen Sarg oder Tuch zu, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg schreiben für die Erdbestattung keinen Sarg vor (Stand 18.10.2026, nach den Länderseiten dieses Ratgebers). Ob Ihr Friedhof eine Tuchbestattung zulässt, klärt der Friedhofsträger.
Muss die Urne auf den Friedhof?
Grundsätzlich ja: Es gilt Friedhofszwang, die Urne mit nach Hause zu nehmen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahme ist Rheinland-Pfalz: seit dem 27.09.2025 mit schriftlicher Totenfürsorgeverfügung möglich (Ministerium Rheinland-Pfalz, FAQ Mai 2026; Stand 17.10.2026), siehe Urne zu Hause aufbewahren. Weitere Ausnahmen und zugelassene Orte wie Bestattungswälder regelt jedes Land selbst; prüfen Sie das im Gesetz Ihres Landes.
Was passiert, wenn niemand die Bestattung veranlasst?
Dann veranlasst das örtliche Ordnungsamt die Bestattung und stellt die Kosten den Angehörigen in Rechnung (Rechtslupe zu OVG Lüneburg, 23.06.2009). Dabei ist die Rangfolge der Bestattungspflichtigen zu beachten.
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