bestattung-kosten.de

Bestattung in Rheinland-Pfalz: Recht und Kosten

In Rheinland-Pfalz beträgt die Mindestruhezeit bei Erdbestattungen 15 Jahre, bei Feuerbestattungen fünf Jahre (§ 6 Abs. 2 Bestattungsgesetz vom 22.09.2025, Quelle unten). Erdbestattung heißt hier Sarg oder Leichentuch (§ 11 Abs. 7); das Tuch ist an Bedingungen geknüpft, die weiter unten stehen.

Ruhezeit in Rheinland-Pfalz
15 Jahre (Erdbestattung) / 5 Jahre (Feuerbestattung)

Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune. Die Ruhezeit bestimmt, wann die erste Verlängerung fällig wird (§ 6 Abs. 2 BestG, GVBl. Nr. 19 vom 26.09.2025, abgerufen am 17.10.2026).

Bestattungsrecht ist Ländersache. Grundlage in Rheinland-Pfalz ist das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22.09.2025 mit Bestattungsverordnung (BestVO). Hier finden Sie Fristen, Ruhezeit und die Regeln für Tuch und Urne.

Die Fristen in Rheinland-Pfalz

FristRegelung
Erdbestattung und Einäscherungfrühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes, innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung (§ 23 Abs. 1)
Beisetzung der Urneinnerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung (§ 23 Abs. 1)
Überführung in eine Leichenhallespätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 22 Abs. 1)
RuhezeitMindestruhezeit 15 Jahre bei Erdbestattungen, fünf Jahre bei Feuerbestattungen (§ 6 Abs. 2)

Zwischen Tod und Beisetzung: 36 Stunden, 14 Tage, sechs Monate

Zuerst läuft die Überführungsfrist: Die verstorbene Person muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle oder einen Kühlraum gebracht werden (§ 22 Abs. 1). Wie Sie in dieser Zeit ein Angebot prüfen, steht unter Angebote prüfen.

Die Bestattung oder Einäscherung folgt frühestens nach 48 Stunden und innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung (§ 23 Abs. 1). Auf Antrag kann die örtliche Ordnungsbehörde die Frist verlängern (§ 23 Abs. 2). Was Aufbahrung und Abschiednahme kosten, steht unter Aufbahrung und Abschiednahme.

Bei Feuerbestattungen ist die Urne innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen (§ 23 Abs. 1). Bis dahin bleibt Zeit, die Grabart zu wählen, siehe Was kostet ein Grab.

Die Ruhezeit und die Grabgebühr

Die Mindestruhezeit beträgt bei Erdbestattungen 15 Jahre, bei Feuerbestattungen fünf Jahre (§ 6 Abs. 2 BestG). Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 26.09.2025 in Kraft getreten (§ 30 Abs. 1).

Keine Ruhezeit bei neuen Bestattungsformen: Für die sonstigen Bestattungsformen nach § 11 Abs. 8 entfällt die Mindestruhezeit (§ 6 Abs. 3). Für Friedhofsgräber gilt: Wann eine Verlängerung ansteht, ergibt sich aus der Ruhezeit und der Satzung der Kommune. Mehr dazu: Grab verlängern oder auflösen.

Die genauen Gebühren stehen nicht im Landesgesetz, sondern in der Satzung des Friedhofsträgers (§ 8 Nr. 5 BestG). Warum die Sätze so weit auseinanderliegen, steht unter Friedhofsgebühren in Stadt und Land.

Sarg oder Tuch in Rheinland-Pfalz

Die Erdbestattung im Leichentuch ist zulässig, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Aus nicht religiösen Gründen jedoch nur, wenn die verstorbene Person dies schriftlich verfügt hat (§ 12 Abs. 1 BestG).

Besonderheit Rheinland-Pfalz: Beim Tuch gilt eine eigene Transportregel. Die eingetuchte Leiche wird in einem geschlossenen Sarg bis unmittelbar zur Grabstätte gebracht; erst dort darf der Sarg für die Tuchbestattung geöffnet werden (§ 12 Abs. 3 BestG). Die Friedhofsträger sollen nach Möglichkeit eigene Grabfelder für Tuchbestattungen ausweisen (§ 12 Abs. 2). Ganz ohne Sarg kommt der Ablauf also nicht aus, und die Kosten für Transportsarg und Bestatter bleiben. Fassung: BestG vom 22.09.2025, abgerufen am 18.10.2026.

Für die Kosten heißt das: Wo ein Sarg vorgeschrieben ist, fallen nach den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026) für die einfachste Ausführung 700 – 1.300 € an — bei der Einäscherung genügt ein Kremationssarg für 350 – 650 €. Mehr dazu: Religiöse Bestattungen und Sarg: Preise nach Holzart.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Wo Sie die Gebühren für Ihren Ort finden

Die Friedhofsgebühren setzt jede Kommune selbst fest. Fragen Sie beim Friedhofsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde nach der aktuellen Gebührensatzung — sie ist öffentlich und meist auch online abrufbar. Für mehrere große Städte haben wir die Sätze bereits ausgewertet, darunter Berlin, München, Köln und Leipzig.

Grundlage: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) mit Bestattungsverordnung (BestVO). Die Angaben geben den Stand der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung des Gesetzes. Ruhezeiten und Gebühren werden zusätzlich durch die Satzung des jeweiligen Friedhofsträgers bestimmt. Die genannten Preisspannen stammen aus den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026, brutto). Ruhezeit, Fristen und Tuchbestattung sind belegt durch §§ 6, 11, 12, 22 und 23 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 22.09.2025 (GVBl. Nr. 19 vom 26.09.2025, S. 554–563), abgerufen am 18.10.2026. Spätere Änderungen konnten wir nicht prüfen.

Gemeinden und Bestatter in Rheinland-Pfalz finden: Bestatter in Rheinland-Pfalz vergleichen.

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch

Der Rechner nimmt Ihre Angaben Schritt für Schritt auf und zeigt die Spanne für genau Ihre Entscheidungen — schnell geschätzt oder bis zur Holzart durchgeplant.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Ruhezeit in Rheinland-Pfalz?

Mindestens 15 Jahre bei Erdbestattungen, fünf Jahre bei Feuerbestattungen (§ 6 Abs. 2 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 22.09.2025, abgerufen am 17.10.2026). Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune.

Wie schnell muss in Rheinland-Pfalz bestattet werden?

Erdbestattung und Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung; die Urne ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen (§ 23 Abs. 1 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 22.09.2025, abgerufen am 17.10.2026).

Ist in Rheinland-Pfalz ein Sarg vorgeschrieben?

Nein, in Rheinland-Pfalz genügt auch ein Leichentuch, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Aus nicht religiösen Gründen jedoch nur, wenn die verstorbene Person dies schriftlich verfügt hat (§ 12 Abs. 1 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 22.09.2025, abgerufen am 18.10.2026). Die eingetuchte Leiche wird in einem geschlossenen Sarg bis zur Grabstätte transportiert (§ 12 Abs. 3).

Wo stehen die Friedhofsgebühren für meinen Ort in Rheinland-Pfalz?

Nicht im Landesgesetz, sondern in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Sie ist öffentlich und beim Friedhofsamt erhältlich, meist auch online. Das Land legt Fristen und Ruhezeiten fest; die Gebühren setzt die Satzung (§ 8 Nr. 5 BestG).

Ein konkretes Angebot statt einer Schätzung

Richtwerte ersetzen kein aufgeschlüsseltes Angebot. Holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot von einem Bestatter in Ihrer Nähe ein. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb, bei Bedarf folgt ein weiteres.