Bestattung in Bayern: Recht und Kosten
In Bayern müssen Särge aus Vollholz sein, bestattet wird frühestens 48 Stunden nach dem Tod und spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes; die Ruhezeit legt der Friedhofsträger fest.
Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune.
Bestattungsrecht ist Ländersache. In Bayern gelten das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG) und die Bestattungsverordnung (BestV); die Ruhezeit legt der Friedhofsträger fest, Särge müssen aus Vollholz sein (§ 30 Abs. 1 Satz 1 BestV).
Die Fristen in Bayern
| Frist | Regelung |
|---|---|
| Frühester Zeitpunkt | 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 18 Abs. 1 BestV) |
| Bestattung oder Einäscherung | spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit (§ 19 Abs. 1 BestV) |
| Beisetzung der Urne | spätestens drei Monate nach der Einäscherung; die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen (§ 19 Abs. 4 BestV) |
| Ruhezeit | legt der Friedhofsträger in der Satzung fest |
Kühltage und Urnenfrist in Bayern
Für die Wahl des Bestatters bleibt nach einem Sterbefall meist noch Zeit, siehe Angebote prüfen.
Die Bestattungsfrist bestimmt, wie viele Tage die Kühlung läuft: Sie wird pro Tag berechnet und gehört zu den Posten, die in Angeboten am häufigsten fehlen, weil die Zahl der Tage bei Angebotserstellung noch nicht feststeht. Mehr dazu unter Aufbahrung und Abschiednahme.
Bei Feuerbestattungen zählt zusätzlich die Frist bis zur Beisetzung der Urne. In Bayern muss die Urne spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt sein, die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen (§ 19 Abs. 4 BestV). So bleibt Zeit, die Grabart in Ruhe zu wählen — eine Entscheidung mit großer Kostenwirkung, siehe Was kostet ein Grab.
Die Ruhezeit und die Grabgebühr
Die Dauer legt der Friedhofsträger in der Satzung fest. Fragen Sie beim Friedhofsamt.
Die genauen Gebühren stehen nicht im Landesgesetz, sondern in der Satzung der jeweiligen Kommune. Warum die Sätze so weit auseinanderliegen, steht unter Friedhofsgebühren in Stadt und Land.
Sarg oder Tuch in Bayern
Särge müssen in Bayern aus Vollholz sein, bei Erdbestattung und bei Einäscherung (§ 30 Abs. 1 Satz 1 BestV). Andere Materialien sind nur zulässig, wenn der Hersteller per Sachverständigengutachten nachweist, dass der Sarg die Anforderungen erfüllt (§ 30 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 BestV). Eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg kann der Friedhofsträger aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zulassen — nicht bei infektiösen Verstorbenen (§ 30 Abs. 2 BestV; Fassung 01.03.2001, Text gilt ab 01.04.2025, abgerufen am 18.10.2026).
Für die Kosten heißt das: Wo ein Sarg vorgeschrieben ist, fallen nach den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026) für die einfachste Ausführung 700 – 1.300 € an; für einen Kremationssarg nennt der Rechner 350 – 650 €. Mehr dazu: Religiöse Bestattungen und Sarg: Preise nach Holzart.
Besonderheiten in Bayern
- Die Asche geht nur an den Friedhofsträger oder beauftragte Bestatter; eine Weitergabe an Hinterbliebene ist unzulässig (§ 28 Abs. 1 BestV)
- Aschereste werden in einer festen Urne verschlossen beigesetzt, grundsätzlich auf einem Friedhof (Art. 1 Abs. 1 BestG)
- Eine Beisetzung außerhalb des Friedhofs braucht die Genehmigung der zuständigen Behörde (Art. 12 BestG; Fassung BestG 24.09.1970, Text gilt ab 01.07.2024, abgerufen am 18.10.2026)
Konkrete Gebühren aus Bayern
Für diese Städte haben wir die tatsächlichen Friedhofsgebühren aus der jeweiligen Satzung zusammengetragen:
Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) mit Bestattungsverordnung (BestV). Die Angaben geben den Stand der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung des Gesetzes. Ruhezeiten und Gebühren werden zusätzlich durch die Satzung des jeweiligen Friedhofsträgers bestimmt. Die genannten Preisspannen stammen aus den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026, brutto). Die Fristen sind belegt durch § 18 und § 19 BestV, die Sargregeln durch § 30 BestV (Fassung 01.03.2001, Text gilt ab 01.04.2025), abgerufen am 18.10.2026 auf gesetze-bayern.de.
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Häufige Fragen
Wie lange ist die Ruhezeit in Bayern?
Die Dauer legt der Friedhofsträger in der Satzung fest. Fragen Sie beim Friedhofsamt. Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune.
Wie schnell muss in Bayern bestattet werden?
Frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 18 Abs. 1 BestV) und spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes — Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei nicht mit. Die Frist gilt für Bestattung und Einäscherung (§ 19 Abs. 1 BestV, gesetze-bayern.de, Stand 18.10.2026).
Wie lange darf die Urne in Bayern bis zur Beisetzung warten?
Die Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt sein; die Gemeinde des Bestattungsorts kann Ausnahmen zulassen (§ 19 Abs. 4 BestV, Fassung 01.03.2001, Text gilt ab 01.04.2025, gesetze-bayern.de, abgerufen am 18.10.2026). So viel Zeit bleibt, die Grabart zu wählen; danach braucht es eine Ausnahme der Gemeinde.
Ist in Bayern ein Sarg vorgeschrieben?
Grundsätzlich ja. Särge müssen aus Vollholz sein, bei Erdbestattung und bei Einäscherung (§ 30 Abs. 1 Satz 1 BestV). Andere Materialien sind nur zulässig, wenn der Hersteller per Sachverständigengutachten nachweist, dass der Sarg die Anforderungen erfüllt (§ 30 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 BestV). Eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg kann der Friedhofsträger aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zulassen — nicht bei infektiösen Verstorbenen (§ 30 Abs. 2 BestV).
Wo stehen die Friedhofsgebühren für meinen Ort in Bayern?
Nicht im Landesgesetz, sondern in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Sie ist öffentlich und beim Friedhofsamt erhältlich, meist auch online. Das Land regelt nur Fristen, Ruhezeiten und Bestattungspflicht.
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