Bestattung in Bremen: Recht und Kosten
In Bremen legt der Friedhofsträger die Ruhezeit in der Satzung fest, und die Erdbestattung erfolgt im Sarg; Ausnahmen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen sind möglich (§ 4 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen).
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt, in der Regel aber erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 16 Abs. 1 Gesetz über das Leichenwesen, Gesamtausgabe im Transparenzportal Bremen, Fassung seit 05.09.2025, abgerufen am 18.10.2026). Eine Höchstfrist für Angehörige nennt das Gesetz nicht.
Bestattungsrecht ist Ländersache. In Bremen steht die Bestattungsfrist im Gesetz über das Leichenwesen, die Sargfrage im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen; was daraus für die Kosten folgt, steht unten.
Die Fristen in Bremen
| Frist | Regelung |
|---|---|
| Frühester Zeitpunkt | in der Regel 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 16 Abs. 1 Gesetz über das Leichenwesen) |
| Spätester Zeitpunkt | keine Höchstfrist für Angehörige im Gesetz |
| Ruhezeit | legt der Friedhofsträger in der Satzung fest |
Bestattungsfrist, Kühlung, Urne: Wo Fristen ins Geld gehen
Für die Wahl des Bestatters bleibt nach einem Sterbefall meist noch Zeit, siehe Angebote prüfen.
Die Bestattungsfrist bestimmt, wie viele Tage die Kühlung läuft: Sie wird pro Tag berechnet und gehört zu den Posten, die in Angeboten am häufigsten fehlen, weil die Zahl der Tage bei Angebotserstellung noch nicht feststeht. Mehr dazu unter Aufbahrung und Abschiednahme.
Bei Feuerbestattungen zählt zusätzlich die Frist bis zur Beisetzung der Urne. Wo sie großzügig bemessen ist, bleibt Zeit, die Grabart in Ruhe zu wählen — eine Entscheidung mit großer Kostenwirkung, siehe Was kostet ein Grab.
Die Ruhezeit und die Grabgebühr
Wie lange die Ruhezeit dauert, legt der Friedhofsträger in der Satzung fest. Fragen Sie beim Friedhofsamt.
Die genauen Gebühren stehen nicht im Landesgesetz, sondern in der Satzung der jeweiligen Kommune. Warum die Sätze so weit auseinanderliegen, steht unter Friedhofsgebühren in Stadt und Land.
Ist in Bremen ein Sarg vorgeschrieben?
Ja, grundsätzlich: Die Erdbestattung erfolgt in einem geschlossenen, feuchtigkeitshemmenden Sarg (§ 4 Abs. 2 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen). Die Friedhofsträger können Ausnahmen vom Sarg zulassen, wenn ein religiöser Grund vorliegt und ein öffentlicher Belang nicht entgegensteht. Gleiches gilt bei einer schriftlichen Verfügung aus weltanschaulichen Gründen. Der Transport bis zur Grabstelle erfolgt dann im Sarg (§ 4 Abs. 4, Änderungsgesetz vom 16.09.2025, Brem.GBl. Nr. 107, abgerufen am 18.10.2026).
Für die Kosten heißt das: Wo ein Sarg vorgeschrieben ist, fallen nach den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026) für die einfachste Ausführung 700 – 1.300 € an — bei der Einäscherung genügt ein Kremationssarg für 350 – 650 €. Mehr dazu: Religiöse Bestattungen und Sarg: Preise nach Holzart.
Besonderheiten in Bremen
- Seebestattung zulässig
Wo Sie die Gebühren für Ihren Ort finden
Die Friedhofsgebühren setzt jede Kommune selbst fest. Fragen Sie beim Friedhofsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde nach der aktuellen Gebührensatzung — sie ist öffentlich und meist auch online abrufbar. Für mehrere große Städte haben wir die Sätze bereits ausgewertet, darunter Berlin, München, Köln und Leipzig.
Grundlage: Gesetz über das Leichenwesen und Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Sargvorgabe: § 4, abgerufen am 18.10.2026). Die Angaben geben den Stand der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung des Gesetzes. Ruhezeiten und Gebühren werden zusätzlich durch die Satzung des jeweiligen Friedhofsträgers bestimmt. Die genannten Preisspannen stammen aus den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026, brutto). Die Bestattungsfrist steht in § 16 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichenwesen vom 16.05.2017 in der Fassung seit 05.09.2025 (zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 26.08.2025, Brem.GBl. S. 663; Gesamtausgabe im Transparenzportal Bremen, abgerufen am 18.10.2026). Das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen gilt in der Fassung seit 04.10.2025 (Änderungsgesetz vom 16.09.2025, Brem.GBl. S. 797; Transparenzportal Bremen, abgerufen am 18.10.2026).
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Häufige Fragen
Wie lange ist die Ruhezeit in Bremen?
Die Dauer legt der Friedhofsträger fest. Fragen Sie beim Friedhofsamt nach der Satzung.
Wie schnell muss in Bremen bestattet werden?
Leichen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, in der Regel aber erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes zu bestatten (§ 16 Abs. 1 Gesetz über das Leichenwesen, Fassung seit 05.09.2025, Transparenzportal Bremen, abgerufen am 18.10.2026). Eine feste Höchstfrist für Angehörige nennt das Gesetz nicht.
Ist in Bremen ein Sarg vorgeschrieben?
Ja, grundsätzlich: Die Erdbestattung erfolgt in einem geschlossenen, feuchtigkeitshemmenden Sarg (§ 4 Abs. 2 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen). Die Friedhofsträger können Ausnahmen vom Sarg zulassen, wenn ein religiöser Grund vorliegt und ein öffentlicher Belang nicht entgegensteht. Gleiches gilt bei einer schriftlichen Verfügung aus weltanschaulichen Gründen. Der Transport bis zur Grabstelle erfolgt dann im Sarg (§ 4 Abs. 4, Änderungsgesetz vom 16.09.2025, abgerufen am 18.10.2026).
Wo stehen die Friedhofsgebühren für meinen Ort in Bremen?
Nicht im Landesgesetz, sondern in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Sie ist öffentlich und beim Friedhofsamt erhältlich, meist auch online. Das Land regelt nur Fristen, Ruhezeiten und Bestattungspflicht.
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