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Bestattung in Baden-Württemberg: Recht und Kosten

In Baden-Württemberg liegt die Ruhezeit bei mindestens 15 Jahren, die Erdbestattung erfolgt im Holzsarg, und bestattet wird spätestens 96 Stunden nach dem Tod, sofern der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle aufgebahrt ist.

Bestattungsfrist in Baden-Württemberg
spätestens 96 Stunden

Nach Eintritt des Todes, aber nur, wenn der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt ist (§ 37 Abs. 1 BestattG, landesrecht-bw.de, Stand 01.10.2026).

Bestattungsrecht ist Ländersache. In Baden-Württemberg gilt das Bestattungsgesetz (BestattG); danach erfolgt die Erdbestattung im Holzsarg, eine Bestattung im Tuch ist nur aus religiösen Gründen möglich (§ 39 Abs. 1 BestattG).

Die Fristen in Baden-Württemberg

FristRegelung
Bestattungsfristspätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes, nur wenn nicht in Leichenhalle oder Leichenraum aufgebahrt (§ 37 Abs. 1 BestattG, Stand 01.10.2026)
Ruhezeitlegt der Friedhof fest, mindestens 15 Jahre (§ 6 Abs. 1 BestattG, Gesamtausgabe, zuletzt geändert 03.02.2021, abgerufen 18.10.2026)

Die 96-Stunden-Frist und die Kühltage

Für die Wahl des Bestatters bleibt nach einem Sterbefall meist noch Zeit, siehe Angebote prüfen.

Die Bestattungsfrist bestimmt, wie viele Tage die Kühlung läuft: Sie wird pro Tag berechnet und gehört zu den Posten, die in Angeboten am häufigsten fehlen, weil die Zahl der Tage bei Angebotserstellung noch nicht feststeht. Mehr dazu unter Aufbahrung und Abschiednahme.

Bei Feuerbestattungen ist die Grabart eine Entscheidung mit großer Kostenwirkung, siehe Was kostet ein Grab.

Die Ruhezeit und die Grabgebühr

Die Ruhezeit legt jeder Friedhof fest, sie darf aber nicht unter 15 Jahren liegen. Bei Kindern, die vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, gilt mindestens sechs Jahre, bei Kindern bis zum zehnten Lebensjahr mindestens zehn Jahre. Die Mindestruhezeiten gelten auch für Urnen (§ 6 Abs. 1 BestattG, Gesamtausgabe, zuletzt geändert 03.02.2021, abgerufen 18.10.2026 auf landesrecht-bw.de). Die genaue Dauer vor Ort erfahren Sie beim Friedhofsamt.

In Baden-Württemberg gilt eine Mindestruhezeit von 15 Jahren, auch für Urnen. Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune. Mehr dazu: Grab verlängern oder auflösen.

Die genauen Gebühren stehen nicht im Landesgesetz, sondern in der Satzung der jeweiligen Kommune. Warum die Sätze so weit auseinanderliegen, steht unter Friedhofsgebühren in Stadt und Land.

Sarg oder Tuch in Baden-Württemberg

Erdbestattung nur im Sarg, und zwar in einem Holzsarg; ein Metallsarg ist nur erlaubt, wenn die verstorbene Person in einem Metallsarg zum Bestattungsort überführt werden muss. Eine Bestattung im Tuch ist nur möglich, wenn die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht und keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind (§ 39 Abs. 1 BestattG, Fassung vom 09.04.2014, abgerufen 18.10.2026 auf landesrecht-bw.de). Auch die Feuerbestattung erfolgt laut § 32 Abs. 2 BestattG in einem Sarg.

Für die Kosten heißt das: Wo ein Sarg vorgeschrieben ist, fallen nach den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026) für die einfachste Ausführung 700 – 1.300 € an — bei der Einäscherung genügt ein Kremationssarg für 350 – 650 €. Mehr dazu: Religiöse Bestattungen und Sarg: Preise nach Holzart.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Wo Sie die Gebühren für Ihren Ort finden

Die Friedhofsgebühren setzt jede Kommune selbst fest. Fragen Sie beim Friedhofsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde nach der aktuellen Gebührensatzung — sie ist öffentlich und meist auch online abrufbar. Für mehrere große Städte haben wir die Sätze bereits ausgewertet, darunter Berlin, München, Köln und Leipzig.

Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG). Die Angaben geben den Stand der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung des Gesetzes. Ruhezeiten und Gebühren werden zusätzlich durch die Satzung des jeweiligen Friedhofsträgers bestimmt. Die genannten Preisspannen stammen aus den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026, brutto). Die Bestattungsfrist ist belegt durch § 37 Abs. 1 BestattG, abgerufen am 01.10.2026 auf landesrecht-bw.de. Mindestruhezeit (§ 6 Abs. 1) und Sarg/Tuch (§ 39 Abs. 1): BestattG in der Gesamtausgabe, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 55), abgerufen am 18.10.2026 auf landesrecht-bw.de.

Gemeinden und Bestatter in Baden-Württemberg finden: Bestatter in Baden-Württemberg vergleichen.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Ruhezeit in Baden-Württemberg mindestens?

Die Ruhezeit legt jeder Friedhof fest, sie darf aber nicht unter 15 Jahren liegen (bei Kindern bis zum 2. Lebensjahr mindestens 6 Jahre, bis zum 10. Lebensjahr mindestens 10 Jahre). Die Mindestruhezeiten gelten auch für Urnen (§ 6 Abs. 1 BestattG, Gesamtausgabe, zuletzt geändert 03.02.2021, abgerufen 18.10.2026 auf landesrecht-bw.de). Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune.

Wie schnell muss in Baden-Württemberg bestattet werden?

Spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes — aber nur, wenn der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt ist (§ 37 Abs. 1 BestattG, landesrecht-bw.de, Stand 01.10.2026).

Ist in Baden-Württemberg ein Sarg vorgeschrieben?

Bei der Erdbestattung ja, nur im Holzsarg (Metallsarg nur bei Überführung). Eine Bestattung im Tuch ist nur möglich, wenn die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht und keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind (§ 39 Abs. 1 BestattG, Fassung vom 09.04.2014, abgerufen 18.10.2026 auf landesrecht-bw.de).

Wo stehen die Friedhofsgebühren für meinen Ort in Baden-Württemberg?

Nicht im Landesgesetz, sondern in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Sie ist öffentlich und beim Friedhofsamt erhältlich, meist auch online. Das Land regelt nur Fristen, Ruhezeiten und Bestattungspflicht.

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