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Bestattung in Brandenburg: Recht und Kosten

In Brandenburg darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden, spätestens zehn Tage nach Feststellung des Todes (§ 22 Abs. 1, § 19 Abs. 3 BbgBestG). Die Ruhezeit beträgt mindestens 20 Jahre für Leichen und 15 Jahre für Aschen.

Bestattungsfrist in Brandenburg
48 Stunden bis zehn Tage

Frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 22 Abs. 1 BbgBestG), innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes (§ 19 Abs. 3 BbgBestG, bravors.brandenburg.de, abgerufen 18.10.2026). Die untere Gesundheitsbehörde kann die Zehn-Tage-Frist im Einzelfall verlängern oder aus Hygienegründen verkürzen, von den 48 Stunden Ausnahmen zulassen.

Bestattungsrecht ist Ländersache. Grundlage in Brandenburg ist das Brandenburgische Bestattungsgesetz (BbgBestG).

Die Fristen in Brandenburg

FristRegelung
Frühester Zeitpunkt48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 22 Abs. 1 BbgBestG)
Bestattunginnerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes (§ 19 Abs. 3 BbgBestG). Die untere Gesundheitsbehörde kann verlängern oder aus Hygienegründen verkürzen
Ruhezeitmindestens 20 Jahre (Leichen), 15 Jahre (Aschen) (§ 32 Abs. 1 BbgBestG); der Friedhofsträger darf längere festlegen

Zehn-Tage-Frist und Kühlung

Für die Wahl des Bestatters bleibt nach einem Sterbefall meist noch Zeit, siehe Angebote prüfen.

Die Bestattungsfrist bestimmt, wie viele Tage die Kühlung läuft: Sie wird pro Tag berechnet und gehört zu den Posten, die in Angeboten am häufigsten fehlen, weil die Zahl der Tage bei Angebotserstellung noch nicht feststeht. Mehr dazu unter Aufbahrung und Abschiednahme.

Bei Feuerbestattungen zählt zusätzlich die Frist bis zur Beisetzung der Urne. Wo sie großzügig bemessen ist, bleibt Zeit, die Grabart in Ruhe zu wählen — eine Entscheidung mit großer Kostenwirkung, siehe Was kostet ein Grab.

Die Ruhezeit und die Grabgebühr

Brandenburg schreibt feste Mindestruhezeiten vor: 20 Jahre für Leichen, 15 Jahre für Aschen (§ 32 Abs. 1 BbgBestG, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2024, abgerufen am 18.10.2026 auf bravors.brandenburg.de). Der Friedhofsträger darf längere Ruhezeiten festlegen, nicht kürzere – für die Grabgebühr zählt also mindestens diese Dauer.

Je länger die Ruhezeit, desto später steht eine Verlängerung an. Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune. Mehr dazu: Grab verlängern oder auflösen.

Die genauen Gebühren stehen nicht im Landesgesetz, sondern in der Satzung der jeweiligen Kommune. Warum die Sätze so weit auseinanderliegen, steht unter Friedhofsgebühren in Stadt und Land.

Ist in Brandenburg ein Sarg vorgeschrieben?

Nicht in jedem Fall: Für die Beförderung von Leichen (§ 18 Abs. 2 BbgBestG) und die Einäscherung (§ 23 Abs. 5 BbgBestG) ist ein Sarg vorgeschrieben. Für die Erdbestattung enthält das Gesetz keine Sargvorschrift; Näheres regelt die Friedhofsordnung.

Für die Kosten heißt das: Wo ein Sarg vorgeschrieben ist, fallen nach den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026) für die einfachste Ausführung 700 – 1.300 € an — bei der Einäscherung genügt ein Kremationssarg für 350 – 650 €. Mehr dazu: Religiöse Bestattungen und Sarg: Preise nach Holzart.

Besonderheiten in Brandenburg

Wo Sie die Gebühren für Ihren Ort finden

Die Friedhofsgebühren setzt jede Kommune selbst fest. Fragen Sie beim Friedhofsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde nach der aktuellen Gebührensatzung — sie ist öffentlich und meist auch online abrufbar. Für mehrere große Städte haben wir die Sätze bereits ausgewertet, darunter Berlin, München, Köln und Leipzig.

Grundlage: Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG). Die Angaben geben den Stand der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung des Gesetzes. Das Gesetz setzt Mindestruhezeiten (§ 32 Abs. 1); längere Ruhezeiten und die Gebühren bestimmt die Satzung des jeweiligen Friedhofsträgers. Die genannten Preisspannen stammen aus den Spannen unseres Kostenrechners (Stand 2026, brutto). Die Fristen sind belegt durch § 19 Abs. 3 und § 22 Abs. 1 BbgBestG, abgerufen am 18.10.2026 auf bravors.brandenburg.de (Fassung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2024). Ruhezeit, Sargvorschriften und Beisetzungsorte: § 32 Abs. 1, § 18 Abs. 2, § 23 Abs. 5, § 25 Abs. 1, gleiche Fassung und gleiches Abrufdatum.

Gemeinden und Bestatter in Brandenburg finden: Bestatter in Brandenburg vergleichen.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Ruhezeit in Brandenburg?

Mindestens 20 Jahre für Leichen und 15 Jahre für Aschen (§ 32 Abs. 1 BbgBestG). Der Friedhofsträger darf längere Ruhezeiten festlegen, nicht kürzere. Wie die Grabgebühr berechnet wird und wann sie fällig ist, regelt die Satzung der Kommune.

Wie schnell muss in Brandenburg bestattet werden?

Frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 22 Abs. 1 BbgBestG) und innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes (§ 19 Abs. 3 BbgBestG). Die untere Gesundheitsbehörde kann die Zehn-Tage-Frist im Einzelfall verlängern oder aus Hygienegründen verkürzen, von den 48 Stunden Ausnahmen zulassen (bravors.brandenburg.de, abgerufen 18.10.2026).

Ist in Brandenburg ein Sarg vorgeschrieben?

Nicht in jedem Fall: Für die Beförderung von Leichen (§ 18 Abs. 2 BbgBestG) und die Einäscherung (§ 23 Abs. 5 BbgBestG) ist ein Sarg vorgeschrieben. Für die Erdbestattung enthält das Gesetz keine Sargvorschrift; Näheres regelt die Friedhofsordnung.

Wo stehen die Friedhofsgebühren für meinen Ort in Brandenburg?

Nicht im Landesgesetz, sondern in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Sie ist öffentlich und beim Friedhofsamt erhältlich, meist auch online. Das Land regelt Fristen, Mindestruhezeiten und Bestattungspflicht.

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