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Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeorts aus — dort, wo die Person gestorben ist, nicht am Wohnort. Die Gebühr legt das Land fest: in Berlin kostet die erste Sterbeurkunde 12 € (Service Berlin, abgerufen 17.10.2026), in Karlsruhe 20 € je Urkunde (Stadt Karlsruhe, abgerufen 17.10.2026).

Kostenlos für Sie als Auftraggeber: Ihre Anfrage geht an einen Bestatter in Ihrer Nähe, der auch die Urkunden beschaffen kann. Sie können das Angebot annehmen oder ablehnen.

In 6 Schritten zur Sterbeurkunde

  1. Todesbescheinigung sichern. Der Arzt stellt sie bei der Leichenschau aus; ohne sie kann das Standesamt den Tod nicht eintragen.
  2. Tod anzeigen. Die Anzeige beim Standesamt des Sterbeorts muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen (§ 28 PStG). Bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung schriftlich; sonst sind die in § 29 PStG genannten Personen verpflichtet, zuerst wer mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat.
  3. Unterlagen zusammenstellen (Liste weiter unten): Ausweis des Verstorbenen sowie Urkunden zu Geburt, Ehe oder Scheidung.
  4. Antrag stellen — persönlich beim Standesamt des Sterbeorts, das den Eintrag führt; die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn die Daten elektronisch übermittelt werden können (§ 55 Abs. 2 PStG). Ob es zusätzlich online geht, regelt das jeweilige Amt (Berlin bietet es an). Wer selbst beantragt, braucht den eigenen Ausweis und bei Verwandten einen Verwandtschaftsnachweis, bei Dritten einen Nachweis des rechtlichen Interesses, für andere Personen eine Vollmacht (Quelle: Service Berlin, Stand 17.10.2026).
  5. Gebühr zahlen. Sie wird je Land festgesetzt, siehe das Beispiel unten.
  6. Urkunden erhalten (in Berlin per Post) und für Bank, Versicherung, Rentenstelle und Nachlassgericht bereithalten.

Viele Bestatter nehmen Ihnen diese Wege ab; klären Sie das bei der Beauftragung (siehe unten).

Wer zuständig ist

Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts — also der Ort, an dem die Person tatsächlich verstorben ist, nicht der Wohnort der Angehörigen (§ 28 Personenstandsgesetz, PStG). Die Sterbeurkunde entsteht als Folge der Sterbefallanzeige, zu der die in § 29 PStG genannten Personen oder nach § 30 PStG die Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim) verpflichtet sind. Details zur Anzeige selbst stehen im Beitrag Todesfall — was jetzt zu tun ist. In der Praxis stellt meistens der beauftragte Bestatter den Antrag im Auftrag der Angehörigen.

Welche Unterlagen nötig sind

Sie brauchen einen Ausweis, bei Verwandten einen Nachweis der Verwandtschaft (zum Beispiel die Geburtsurkunde), und am besten gleich mehrere Ausfertigungen auf einmal. Die genaue Liste hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab. Üblich sind:

(Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, „Sterbeurkunde”, bestatter.de/wissen/todesfall/sterbeurkunde, abgerufen 19.09.2026.)

Wer die Urkunde erhalten darf

Unmittelbar berechtigt sind Ehegatten oder Lebenspartner des Verstorbenen sowie seine Vorfahren (zum Beispiel Eltern, Großeltern) und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkel). Andere Personen haben ein Recht auf die Urkunde nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Sterberegister reicht dafür bereits ein berechtigtes Interesse eines Geschwisters aus (§ 62 PStG). Antragsbefugt sind nur Personen über 16 Jahre (§ 62 Abs. 1 PStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026).

Welche Urkunden es gibt

Aus dem Sterberegister stellt das Standesamt nach § 55 Abs. 1 PStG zwei Arten aus (gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026):

Für den Gebrauch im Ausland gibt es außerdem den mehrsprachigen Auszug nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976, der in Deutsch, Französisch und Englisch gedruckt wird (§ 50 PStV, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Welche Form eine Bank, Behörde oder ein ausländisches Amt verlangt, erfahren Sie dort.

Wenn der Tod im Ausland eingetreten ist

Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, wird der Sterbefall auf Antrag im deutschen Sterberegister beurkundet (§ 36 Abs. 1 PStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Antragsberechtigt sind Eltern, Kinder, Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen, jede andere Person mit rechtlichem Interesse sowie die deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist bei letztem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland das Standesamt dieses Ortes; ergibt sich keine Zuständigkeit, folgt das Standesamt am Wohnsitz der antragstellenden Person und zuletzt das Standesamt I in Berlin (§ 36 Abs. 2 PStG). Erst nach der Beurkundung kann das Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen.

Was kostet die Sterbeurkunde? Beispiel Berlin

Die Gebühren setzen die Länder fest; sie sind nicht bundesweit einheitlich. Als Beispiel Berlin (Quelle: Service Berlin, service.berlin.de/dienstleistung/318990, abgerufen 17.10.2026):

LeistungGebührHinweis
Sterbeurkunde (deutsch oder mehrsprachig)12 €Berlin
jede weitere Urkunde derselben Art, gleichzeitig6 €Berlin
Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke (z. B. Rentenversicherung)kostenlosBerlin
Suche nach dem zuständigen Standesamt (nur wenn unbekannt)20 bis 80 €Berlin
Sterbeurkunde, je Urkunde20 €Karlsruhe

Für Krankenkasse und Rentenversicherung ist die Urkunde gebührenfrei; in Karlsruhe gilt das auch für Versorgungs- und Sozialamt. Karlsruhe: Stadt Karlsruhe, Bürgerdienste „Sterbeurkunde beantragen“, Stand Innenministerium Baden-Württemberg 08.05.2025, abgerufen 17.10.2026; Rechtsgrundlage dort § 5 PStG-DVO Baden-Württemberg mit Gebührenverzeichnis. Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt „meist zwischen 10 und 15 Euro“ (bestatter.de, Stand 07.03.2025); wie Karlsruhe zeigt, kann die Gebühr darüber liegen.

Wer gleich mehrere Ausfertigungen beantragt, zahlt dort also je weitere nur die Hälfte. Die Gebühr Ihres Standesamts finden Sie auf dessen Internetseite oder erfahren Sie telefonisch. Ist das zuständige Standesamt unbekannt, kann die Suche laut Service Berlin bis zu 8 Monate dauern; bei Sterbefällen, die mehr als 30 Jahre zurückliegen, ist in Berlin das Landesarchiv zuständig.

Wofür Sie wie viele Urkunden brauchen

Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen in der Regel je ein Original. Typische Empfänger:

Zählen Sie die Stellen ab und bestellen Sie so viele Ausfertigungen auf einmal, wie Sie Empfänger haben. Eine einzeln nachbestellte Urkunde kostet in Berlin wieder die volle Gebühr.

Wie viele Ausfertigungen sinnvoll sind

Eine feste Zahl schreibt kein Gesetz vor. Üblich ist die Empfehlung, gleich mehrere Ausfertigungen gemeinsam zu bestellen, weil Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht jeweils ein Original verlangen (Quelle: erbrecht-ratgeber.de, „Sterbeurkunde beantragen — Welche Unterlagen braucht man?”, abgerufen 19.09.2026). Was jede weitere Ausfertigung kostet und welche Ausfertigung gebührenfrei ist, steht im Beitrag Behördenkosten im Todesfall

Eine Sterbeurkunde ist nicht dasselbe wie ein Erbschein. Die Urkunde bestätigt nur den Tod. Für den Zugriff auf größere Vermögenswerte verlangen Banken und Grundbuchämter meist zusätzlich einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Wie der Erbschein beantragt wird, steht im Beitrag Erbschein beantragen; zur Haftung bei knappem Nachlass: Der Nachlass reicht nicht — was jetzt?

Was der Bestatter übernimmt — und was nicht

Viele Bestatter übernehmen die Beschaffung. Die meisten Bestattungsunternehmen erledigen die Sterbefallanzeige und beschaffen die Urkunden im Auftrag der Angehörigen. Die Urkundengebühren selbst laufen als Auslagen durch die Bestatterrechnung. Nicht übernommen werden in der Regel Erbschein, Testamentseröffnung und die Kündigung laufender Verträge — siehe dazu Todesfall — was jetzt zu tun ist. Wie es von hier bis zur Trauerfeier weitergeht, zeigt der Beitrag Beerdigung: Der Ablauf; was die Bestattung insgesamt kostet, steht in Bestattungskosten im Überblick.

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Häufige Fragen

Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?

Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, also der Ort, an dem die Person tatsächlich verstorben ist — nicht der Wohnort (§ 28 Personenstandsgesetz).

Was kostet eine Sterbeurkunde?

Die Gebühr setzt das jeweilige Land fest. Beispiel Berlin (Service Berlin, abgerufen 17.10.2026): 12 € für die erste Urkunde, 6 € für jede weitere bei gleichzeitiger Ausstellung; für Sozialversicherungszwecke ist sie kostenlos. In Karlsruhe kostet sie 20 € je Urkunde (Stadt Karlsruhe, abgerufen 17.10.2026).

Bis wann muss der Todesfall beim Standesamt angezeigt werden?

Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (§ 28 Personenstandsgesetz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026). Bei Tod in einer Einrichtung wie Krankenhaus oder Pflegeheim zeigt diese den Tod schriftlich an.

Welche Unterlagen braucht man für die Sterbeurkunde?

Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, den Personalausweis des Verstorbenen und je nach Familienstand die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder Verwitweten zusätzlich Heiratsurkunde oder Familienbuch, bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil.

Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?

Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen des Verstorbenen unmittelbar. Andere Personen benötigen ein glaubhaft gemachtes rechtliches Interesse. Bei Geschwistern reicht dafür ein berechtigtes Interesse (§ 62 Personenstandsgesetz).

Wie viele Ausfertigungen der Sterbeurkunde sollte man bestellen?

Eine genaue Zahl schreibt kein Gesetz vor. Empfohlen wird, gleich mehrere Ausfertigungen zu bestellen, weil Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht jeweils ein Original verlangen.

Kann ich die Sterbeurkunde bei einem anderen Standesamt beantragen?

Ja, wenn dem anderen Standesamt die Daten elektronisch übermittelt werden können und beide Ämter dafür technisch eingerichtet sind (§ 55 Abs. 2 PStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Sonst ist das Standesamt zuständig, das den Eintrag führt.

Wie bekomme ich eine Sterbeurkunde, wenn der Tod im Ausland eingetreten ist?

Bei einem Deutschen wird der Sterbefall zunächst auf Antrag im deutschen Sterberegister beurkundet (§ 36 PStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Antragsberechtigt sind Eltern, Kinder, Ehegatte oder Lebenspartner, Personen mit rechtlichem Interesse und die deutsche Auslandsvertretung. Danach kann das Standesamt die Urkunde ausstellen.

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