Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeorts aus — dort, wo die Person gestorben ist, nicht am Wohnort. Die Gebühr legt das Land fest: in Berlin kostet die erste Sterbeurkunde 12 € (Service Berlin, abgerufen 17.10.2026), in Karlsruhe 20 € je Urkunde (Stadt Karlsruhe, abgerufen 17.10.2026).
Kostenlos für Sie als Auftraggeber: Ihre Anfrage geht an einen Bestatter in Ihrer Nähe, der auch die Urkunden beschaffen kann. Sie können das Angebot annehmen oder ablehnen.
In 6 Schritten zur Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung sichern. Der Arzt stellt sie bei der Leichenschau aus; ohne sie kann das Standesamt den Tod nicht eintragen.
- Tod anzeigen. Die Anzeige beim Standesamt des Sterbeorts muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen (§ 28 PStG). Bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung schriftlich; sonst sind die in § 29 PStG genannten Personen verpflichtet, zuerst wer mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat.
- Unterlagen zusammenstellen (Liste weiter unten): Ausweis des Verstorbenen sowie Urkunden zu Geburt, Ehe oder Scheidung.
- Antrag stellen — persönlich beim Standesamt des Sterbeorts, das den Eintrag führt; die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn die Daten elektronisch übermittelt werden können (§ 55 Abs. 2 PStG). Ob es zusätzlich online geht, regelt das jeweilige Amt (Berlin bietet es an). Wer selbst beantragt, braucht den eigenen Ausweis und bei Verwandten einen Verwandtschaftsnachweis, bei Dritten einen Nachweis des rechtlichen Interesses, für andere Personen eine Vollmacht (Quelle: Service Berlin, Stand 17.10.2026).
- Gebühr zahlen. Sie wird je Land festgesetzt, siehe das Beispiel unten.
- Urkunden erhalten (in Berlin per Post) und für Bank, Versicherung, Rentenstelle und Nachlassgericht bereithalten.
Viele Bestatter nehmen Ihnen diese Wege ab; klären Sie das bei der Beauftragung (siehe unten).
Wer zuständig ist
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts — also der Ort, an dem die Person tatsächlich verstorben ist, nicht der Wohnort der Angehörigen (§ 28 Personenstandsgesetz, PStG). Die Sterbeurkunde entsteht als Folge der Sterbefallanzeige, zu der die in § 29 PStG genannten Personen oder nach § 30 PStG die Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim) verpflichtet sind. Details zur Anzeige selbst stehen im Beitrag Todesfall — was jetzt zu tun ist. In der Praxis stellt meistens der beauftragte Bestatter den Antrag im Auftrag der Angehörigen.
Welche Unterlagen nötig sind
Sie brauchen einen Ausweis, bei Verwandten einen Nachweis der Verwandtschaft (zum Beispiel die Geburtsurkunde), und am besten gleich mehrere Ausfertigungen auf einmal. Die genaue Liste hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab. Üblich sind:
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- der Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten oder Verwitweten zusätzlich Heiratsurkunde oder Familienbuch, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des zuerst verstorbenen Partners
- bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
(Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, „Sterbeurkunde”, bestatter.de/wissen/todesfall/sterbeurkunde, abgerufen 19.09.2026.)
Wer die Urkunde erhalten darf
Unmittelbar berechtigt sind Ehegatten oder Lebenspartner des Verstorbenen sowie seine Vorfahren (zum Beispiel Eltern, Großeltern) und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkel). Andere Personen haben ein Recht auf die Urkunde nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Sterberegister reicht dafür bereits ein berechtigtes Interesse eines Geschwisters aus (§ 62 PStG). Antragsbefugt sind nur Personen über 16 Jahre (§ 62 Abs. 1 PStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026).
Welche Urkunden es gibt
Aus dem Sterberegister stellt das Standesamt nach § 55 Abs. 1 PStG zwei Arten aus (gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026):
- die Sterbeurkunde mit Namen, Geburtsort und -tag, letztem Wohnsitz, Familienstand, Namen des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Sterbeort und Zeitpunkt des Todes (§ 60 PStG)
- den beglaubigten Registerausdruck aus dem Sterberegister
Für den Gebrauch im Ausland gibt es außerdem den mehrsprachigen Auszug nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976, der in Deutsch, Französisch und Englisch gedruckt wird (§ 50 PStV, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Welche Form eine Bank, Behörde oder ein ausländisches Amt verlangt, erfahren Sie dort.
Wenn der Tod im Ausland eingetreten ist
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, wird der Sterbefall auf Antrag im deutschen Sterberegister beurkundet (§ 36 Abs. 1 PStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Antragsberechtigt sind Eltern, Kinder, Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen, jede andere Person mit rechtlichem Interesse sowie die deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist bei letztem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland das Standesamt dieses Ortes; ergibt sich keine Zuständigkeit, folgt das Standesamt am Wohnsitz der antragstellenden Person und zuletzt das Standesamt I in Berlin (§ 36 Abs. 2 PStG). Erst nach der Beurkundung kann das Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen.
Was kostet die Sterbeurkunde? Beispiel Berlin
Die Gebühren setzen die Länder fest; sie sind nicht bundesweit einheitlich. Als Beispiel Berlin (Quelle: Service Berlin, service.berlin.de/dienstleistung/318990, abgerufen 17.10.2026):
| Leistung | Gebühr | Hinweis |
|---|---|---|
| Sterbeurkunde (deutsch oder mehrsprachig) | 12 € | Berlin |
| jede weitere Urkunde derselben Art, gleichzeitig | 6 € | Berlin |
| Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke (z. B. Rentenversicherung) | kostenlos | Berlin |
| Suche nach dem zuständigen Standesamt (nur wenn unbekannt) | 20 bis 80 € | Berlin |
| Sterbeurkunde, je Urkunde | 20 € | Karlsruhe |
Für Krankenkasse und Rentenversicherung ist die Urkunde gebührenfrei; in Karlsruhe gilt das auch für Versorgungs- und Sozialamt. Karlsruhe: Stadt Karlsruhe, Bürgerdienste „Sterbeurkunde beantragen“, Stand Innenministerium Baden-Württemberg 08.05.2025, abgerufen 17.10.2026; Rechtsgrundlage dort § 5 PStG-DVO Baden-Württemberg mit Gebührenverzeichnis. Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt „meist zwischen 10 und 15 Euro“ (bestatter.de, Stand 07.03.2025); wie Karlsruhe zeigt, kann die Gebühr darüber liegen.
Wer gleich mehrere Ausfertigungen beantragt, zahlt dort also je weitere nur die Hälfte. Die Gebühr Ihres Standesamts finden Sie auf dessen Internetseite oder erfahren Sie telefonisch. Ist das zuständige Standesamt unbekannt, kann die Suche laut Service Berlin bis zu 8 Monate dauern; bei Sterbefällen, die mehr als 30 Jahre zurückliegen, ist in Berlin das Landesarchiv zuständig.
Wofür Sie wie viele Urkunden brauchen
Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen in der Regel je ein Original. Typische Empfänger:
- Bank und Sparkasse (Konto, Depot)
- Lebens-, Unfall- und weitere Versicherungen
- Rentenversicherung — dafür gibt es eine gebührenfreie Urkunde für Sozialversicherungszwecke, ausdrücklich anfordern
- Nachlassgericht (zum Beispiel für den Erbschein)
Zählen Sie die Stellen ab und bestellen Sie so viele Ausfertigungen auf einmal, wie Sie Empfänger haben. Eine einzeln nachbestellte Urkunde kostet in Berlin wieder die volle Gebühr.
Wie viele Ausfertigungen sinnvoll sind
Eine feste Zahl schreibt kein Gesetz vor. Üblich ist die Empfehlung, gleich mehrere Ausfertigungen gemeinsam zu bestellen, weil Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht jeweils ein Original verlangen (Quelle: erbrecht-ratgeber.de, „Sterbeurkunde beantragen — Welche Unterlagen braucht man?”, abgerufen 19.09.2026). Was jede weitere Ausfertigung kostet und welche Ausfertigung gebührenfrei ist, steht im Beitrag Behördenkosten im Todesfall
Was der Bestatter übernimmt — und was nicht
Viele Bestatter übernehmen die Beschaffung. Die meisten Bestattungsunternehmen erledigen die Sterbefallanzeige und beschaffen die Urkunden im Auftrag der Angehörigen. Die Urkundengebühren selbst laufen als Auslagen durch die Bestatterrechnung. Nicht übernommen werden in der Regel Erbschein, Testamentseröffnung und die Kündigung laufender Verträge — siehe dazu Todesfall — was jetzt zu tun ist. Wie es von hier bis zur Trauerfeier weitergeht, zeigt der Beitrag Beerdigung: Der Ablauf; was die Bestattung insgesamt kostet, steht in Bestattungskosten im Überblick.
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Häufige Fragen
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, also der Ort, an dem die Person tatsächlich verstorben ist — nicht der Wohnort (§ 28 Personenstandsgesetz).
Was kostet eine Sterbeurkunde?
Die Gebühr setzt das jeweilige Land fest. Beispiel Berlin (Service Berlin, abgerufen 17.10.2026): 12 € für die erste Urkunde, 6 € für jede weitere bei gleichzeitiger Ausstellung; für Sozialversicherungszwecke ist sie kostenlos. In Karlsruhe kostet sie 20 € je Urkunde (Stadt Karlsruhe, abgerufen 17.10.2026).
Bis wann muss der Todesfall beim Standesamt angezeigt werden?
Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (§ 28 Personenstandsgesetz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026). Bei Tod in einer Einrichtung wie Krankenhaus oder Pflegeheim zeigt diese den Tod schriftlich an.
Welche Unterlagen braucht man für die Sterbeurkunde?
Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, den Personalausweis des Verstorbenen und je nach Familienstand die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder Verwitweten zusätzlich Heiratsurkunde oder Familienbuch, bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen des Verstorbenen unmittelbar. Andere Personen benötigen ein glaubhaft gemachtes rechtliches Interesse. Bei Geschwistern reicht dafür ein berechtigtes Interesse (§ 62 Personenstandsgesetz).
Wie viele Ausfertigungen der Sterbeurkunde sollte man bestellen?
Eine genaue Zahl schreibt kein Gesetz vor. Empfohlen wird, gleich mehrere Ausfertigungen zu bestellen, weil Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht jeweils ein Original verlangen.
Kann ich die Sterbeurkunde bei einem anderen Standesamt beantragen?
Ja, wenn dem anderen Standesamt die Daten elektronisch übermittelt werden können und beide Ämter dafür technisch eingerichtet sind (§ 55 Abs. 2 PStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Sonst ist das Standesamt zuständig, das den Eintrag führt.
Wie bekomme ich eine Sterbeurkunde, wenn der Tod im Ausland eingetreten ist?
Bei einem Deutschen wird der Sterbefall zunächst auf Antrag im deutschen Sterberegister beurkundet (§ 36 PStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Antragsberechtigt sind Eltern, Kinder, Ehegatte oder Lebenspartner, Personen mit rechtlichem Interesse und die deutsche Auslandsvertretung. Danach kann das Standesamt die Urkunde ausstellen.
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