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Leichenschau Kosten: Totenschein, Gebühren und wer zahlt

Die Angehörigen zahlen die Leichenschau, die Krankenkasse nicht. Der Arzt rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab: Für die übliche eingehende Leichenschau (Nr. 101) sind es 165,77 €, wenn sie mindestens 40 Minuten dauert — dazu kommen Wegegeld und bei Nacht oder am Wochenende Zuschläge. Rechenweg unten, Stand der GOÄ siehe Quellen.

Ablauf in vier Schritten

  1. Arzt rufen. Zuhause den Hausarzt, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst die Einrichtung die Leichenschau.
  2. Leichenschau und Todesbescheinigung. Der Arzt untersucht den Verstorbenen und stellt die Todesbescheinigung (Totenschein) aus. Lassen Sie sich die Rechnung mit Gebührennummer geben.
  3. Bestatter beauftragen. Ohne Todesbescheinigung kann der Bestatter nicht tätig werden. Er holt den Verstorbenen ab und kümmert sich um die Formalitäten.
  4. Sterbefall anzeigen. Mit der Todesbescheinigung zeigt der Bestatter oder ein Angehöriger den Sterbefall beim Standesamt an, dann folgt die Sterbeurkunde. Was in den ersten Stunden sonst anfällt, steht in der Checkliste Todesfall — was jetzt zu tun ist.

Was die Leichenschau kostet: Gebühren nach GOÄ

Die Gebühren stehen im Gebührenverzeichnis der GOÄ, Abschnitt „Todesfeststellung“ (Nr. 100–109). Sie sind nach den allgemeinen Bestimmungen nur mit dem einfachen Gebührensatz berechenbar, der Arzt kann also keinen Steigerungsfaktor ansetzen. Der Gebührensatz ergibt sich aus Punktzahl × Punktwert; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ).

Nr.LeistungRechnungBetrag
101Eingehende Leichenschau, mind. 40 Min.2.844 Punkte × 5,82873 Cent165,77 €
101dieselbe, 20 bis unter 40 Min.60 % von 165,77 €99,46 €
100Vorläufige Leichenschau, mind. 20 Min.1.896 Punkte × 5,82873 Cent110,51 €
100dieselbe, 10 bis unter 20 Min.60 % von 110,51 €66,31 €
102Zuschlag: Identität unbekannt oder besondere Todesumstände, mind. 10 Min. zusätzlich474 Punkte × 5,82873 Cent27,63 €

Die Dauer zählt ohne die Anfahrt. Die vorläufige Leichenschau (Nr. 100) ist die Ausnahme, etwa im Bereitschafts- oder Rettungsdienst; Nr. 100 und 101 dürfen nicht nebeneinander vom selben Arzt berechnet werden. Wird erst vorläufig und danach von einem anderen Arzt eingehend untersucht, kann es zwei Rechnungen geben.

Wegegeld und Zuschläge

Kommt der Arzt zum Sterbeort, darf er Wegegeld nach § 8 GOÄ berechnen. Die Stufen stehen im Gesetz noch in D-Mark; in Euro umgerechnet (Umrechnungskurs 1 € = 1,95583 DM, gerundet):

Entfernung Praxis–SterbeortTagNacht (20–8 Uhr)
bis 2 km7 DM = 3,58 €14 DM = 7,16 €
über 2 bis 5 km13 DM = 6,65 €20 DM = 10,23 €
über 5 bis 10 km20 DM = 10,23 €30 DM = 15,34 €
über 10 bis 25 km30 DM = 15,34 €50 DM = 25,56 €

Über 25 km Entfernung tritt eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ an die Stelle des Wegegelds. Zusätzlich sind laut Gebührenverzeichnis die Zuschläge F bis H für Unzeiten möglich (nachts, am Wochenende, an Feiertagen); ihre Beträge nennt das Gebührenverzeichnis in der Fassung seit 2020. Im Krankenhaus kann die Leichenschau nach dem Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft abgerechnet werden, der etwas abweicht; Zuschläge oder Fahrtkosten entfallen dort.

Rechenbeispiel: werktags mittags

PositionGrundlageBetrag
Eingehende Leichenschau, 45 Min.Nr. 101, volle Gebühr165,77 €
Wegegeld, Praxis 8 km entfernt§ 8 Abs. 1 Nr. 3, Tag10,23 €
Summe165,77 € + 10,23 €176,00 €

Das Beispiel zeigt nur den Rechenweg, keinen Durchschnittspreis. Nachts, am Wochenende, bei weiter Anfahrt oder Zuschlag Nr. 102 liegt der Betrag höher, bei kurzer Dauer niedriger.

Wer die Kosten trägt

Bezahlt wird die Leichenschau in der Regel von den Angehörigen, denn mit dem Tod endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung (Stiftung Warentest, 24.01.2024). Wer als Bestattungspflichtiger gilt, regelt das jeweilige Landesrecht, siehe Bestattungspflicht in den Bundesländern. Oft erscheint der Betrag erst in der Schlussrechnung des Bestatters.

Rechnung zu hoch? Fragen Sie beim Arzt nach, wie der Betrag zustande kommt. Die Rechnung muss nach § 12 Abs. 2 GOÄ unter anderem Datum, Gebührennummer und die berechnete Mindestdauer nennen. Nach Stiftung Warentest (24.01.2024) können Angehörige unklare Beträge kürzen oder nur unter Vorbehalt zahlen; informieren Sie dazu vorher den Bestatter. Das ist keine Rechtsberatung — bei Streit hilft eine Verbraucherberatung.

Was die erste Leichenschau ist

Die erste Leichenschau ist die ärztliche Untersuchung, mit der der Tod eines Menschen festgestellt wird. Ein Arzt besichtigt und untersucht den unbekleideten Leichnam persönlich und stellt anschließend die Todesbescheinigung (umgangssprachlich Totenschein) aus. Erst mit dieser Bescheinigung kann der Sterbefall beim Standesamt angezeigt und die Sterbeurkunde beantragt werden — siehe dazu die Sofort-Checkliste im Beitrag Todesfall — was jetzt zu tun ist.

Wer sie durchführt

Wer die Leichenschau vornimmt, hängt davon ab, wo der Tod eintritt:

Stehen keine anderen Ärztinnen oder Ärzte zur Verfügung, übernimmt die Leichenschau ersatzweise ein Arzt der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde.

Rechtsgrundlage: § 9 BestG NRW

Bestattungsrecht ist Ländersache — jedes Bundesland regelt die Leichenschau in seinem eigenen Bestattungsgesetz. Für Nordrhein-Westfalen ist die Grundlage § 9 BestG NRW („Leichenschau, Todesbescheinigung und Unterrichtung der Behörden“). Danach sind die Hinterbliebenen verpflichtet, unverzüglich die Leichenschau zu veranlassen. Hilfsweise, wer die Leiche in seinen Räumen oder auf seinem Grundstück aufgefunden hat (§ 9 Abs. 1 BestG NRW). Bei einem Sterbefall in Anstalt, Krankenhaus, Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung veranlasst die Leitung die Leichenschau (§ 9 Abs. 2 BestG NRW). Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Todesanzeige die Leiche persönlich zu besichtigen, sorgfältig zu untersuchen und die Todesbescheinigung auszustellen. Notärztinnen und Notärzte im öffentlichen Rettungsdienst trifft diese Pflicht während ihrer Einsatzbereitschaft nicht, sobald sie den Tod festgestellt haben (§ 9 Abs. 3 BestG NRW).

Die genannte Regelung gilt für Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern regeln die jeweiligen Bestattungsgesetze die Leichenschau im Grundsatz ähnlich — wer, wann und wie zur Leichenschau verpflichtet ist, kann sich im Detail aber unterscheiden. Für Nordrhein-Westfalen selbst zeigt der Beitrag Bestattung in Nordrhein-Westfalen: Recht und Kosten weitere landesrechtliche Fristen und Regeln.

(Quelle: RECHT.NRW.DE, Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 9 „Leichenschau, Todesbescheinigung und Unterrichtung der Behörden“, recht.nrw.de, abgerufen 19.09.2026.)

(Quellen zu den Gebühren, alle abgerufen 17.10.2026: Gebührenordnung für Ärzte, Anlage Gebührenverzeichnis, Abschnitt VII „Todesfeststellung“, Nr. 100–102, sowie §§ 5, 8, 9 und 12, gesetze-im-internet.de/go__1982; Euro-Beträge und Zuschläge F–H: Aeternitas e.V., „Die Kosten einer Leichenschau“ (Stand Juni 2025); Stiftung Warentest, „Leichenschau: Was tun, wenn der Totenschein teurer ist als erlaubt?“, test.de, 24.01.2024. Die Rechenwerte folgen aus Punktzahl × Punktwert; ob die GOÄ seither geändert wurde, prüfen Sie im aktuellen Gesetzestext.)

Erste und zweite Leichenschau — nicht verwechseln

Die erste Leichenschau ist nicht dasselbe wie die zweite Leichenschau. Die erste stellt unmittelbar nach dem Tod fest, dass die Person verstorben ist, und führt zur Todesbescheinigung. Eine zweite, zusätzliche ärztliche Untersuchung ist nur vor einer Einäscherung vorgeschrieben, weil sich nach dem Verbrennen nichts mehr nachweisen lässt — bei einer Erdbestattung entfällt sie. Details dazu, wer sie durchführt und was sie kostet, stehen im Beitrag Was kostet eine Einäscherung?

Die Todesbescheinigung aus der ersten Leichenschau ist die Voraussetzung für die Sterbefallanzeige beim Standesamt und damit für die Sterbeurkunde. Ohne sie kann weder ein Bestatter tätig werden noch der Sterbefall angezeigt werden.

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Häufige Fragen

Was kostet die Leichenschau?

Für die eingehende Leichenschau (GOÄ Nr. 101) beträgt die Gebühr 165,77 €, wenn sie mindestens 40 Minuten dauert, bei 20 bis 39 Minuten 60 Prozent (99,46 €). Dazu kommen Wegegeld nach § 8 GOÄ und je nach Uhrzeit Zuschläge. Stand: GOÄ in der seit 01.01.2020 geltenden Fassung.

Wer bezahlt die Leichenschau?

In der Regel die Angehörigen. Die Krankenkasse zahlt nicht, weil die Mitgliedschaft mit dem Tod endet (Stiftung Warentest, 24.01.2024). Oft taucht der Betrag erst in der Schlussrechnung des Bestatters auf.

Was tun, wenn die Rechnung für die Leichenschau zu hoch erscheint?

Beim Arzt nachfragen, wie der Betrag zustande kommt. Die Rechnung muss Gebührennummer, Datum und die berechnete Mindestdauer nennen (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Den vollen Satz dürfen Ärzte nur berechnen, wenn die Leichenschau mindestens 40 Minuten dauerte. Zahlen Sie im Zweifel nur unter Vorbehalt und informieren Sie vorher den Bestatter (Stiftung Warentest, 24.01.2024).

Was ist die erste Leichenschau?

Die ärztliche Untersuchung, mit der der Tod festgestellt wird. Sie ist Voraussetzung für die Todesbescheinigung (Totenschein), ohne die kein Bestatter tätig werden und kein Sterbefall angezeigt werden kann.

Wer führt die erste Leichenschau durch?

Zuhause der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst, in Krankenhaus oder Pflegeheim ein Arzt der Einrichtung. Notärztinnen und Notärzte im öffentlichen Rettungsdienst sind während ihrer Einsatzbereitschaft nach § 9 Abs. 3 BestG NRW nicht zur Leichenschau oder Ausstellung der Todesbescheinigung verpflichtet, sobald sie den Tod festgestellt haben — dann muss zusätzlich ein anderer Arzt gerufen werden.

Was ist der Unterschied zwischen erster und zweiter Leichenschau?

Die erste Leichenschau stellt unmittelbar nach dem Tod fest, dass die Person verstorben ist, und führt zur Todesbescheinigung. Die zweite Leichenschau findet erst später statt und ist nur vor einer Einäscherung vorgeschrieben, weil sich nach dem Verbrennen nichts mehr nachweisen lässt.

Wer muss die Leichenschau veranlassen?

Nach § 9 Abs. 1 BestG NRW die Hinterbliebenen unverzüglich, ersatzweise die Person, in deren Räumen der Tod eingetreten ist. Bei einem Sterbefall in Anstalt, Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst nach § 9 Abs. 2 BestG NRW die Leitung der Einrichtung die Leichenschau.

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