bestattung-kosten.de

Verträge kündigen nach einem Todesfall

Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod — sie gehen auf die Erben über und müssen aktiv beendet oder umgemeldet werden. Die Übersicht zeigt, wo Eile nötig ist und wo mehr Zeit bleibt, als es sich im Moment anfühlt.

Der Grundsatz: Verträge erben sich mit

Mit wenigen Ausnahmen für höchstpersönliche Leistungen gehen die Verträge des Verstorbenen auf die Erbengemeinschaft über. Das gilt für den Mietvertrag ebenso wie für Strom, Telefon oder ein Zeitschriftenabo. Kündigen muss also, wer erbt — nicht automatisch das Amt oder der Vertragspartner. Wer noch unsicher ist, ob überhaupt geerbt werden soll, findet die Fristen dazu im Beitrag Erbe ausschlagen: Frist und Kosten.

Der Mietvertrag: gesetzliche Frist

Für Mietverhältnisse gilt eine eigene Regel: Sowohl der Erbe als auch der Vermieter dürfen das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters erfahren haben und davon, dass niemand nach § 563 oder § 563a BGB in den Vertrag eintritt (§ 564 BGB, „Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung“). Die „gesetzliche Frist“ regelt § 573d Abs. 2 BGB („Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist“): Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Das Mietverhältnis endet also je nach Zugangstag nach gut zwei bis knapp drei Monaten (gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026). Wie sich das in den Zeitplan der Wohnungsauflösung einfügt, zeigt der Beitrag Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Versicherungen

Konten, Rundfunk und laufende Verträge

Für die folgenden Punkte nennt die Verbraucherzentrale Hamburg keine feste Frist — sie sollten aber möglichst zeitnah erledigt werden, damit keine unnötigen Kosten weiterlaufen:

Für Verträge ohne gesetzlich geregelte Frist reicht in der Regel ein formloses Schreiben mit Sterbeurkunde als Nachweis. Wie viele Ausfertigungen davon sinnvoll sind, steht im Beitrag Sterbeurkunde beantragen.

Reihenfolge: was zuerst

  1. Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen unverzüglich informieren, ebenso Privathaftpflicht und private Krankenversicherung (melden, nicht kündigen).
  2. Sachgebundene Versicherungen (Kfz, Hausrat, Wohngebäude) kündigen.
  3. Mietvertrag prüfen — die Ein-Monats-Frist für die Sonderkündigung läuft ab Kenntnis.
  4. Konten, Rundfunkbeitrag, Energie- und Telekommunikationsverträge sowie Abos und Mitgliedschaften nach und nach abmelden oder kündigen.

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch

Der Rechner nimmt Ihre Angaben Schritt für Schritt auf und zeigt die Spanne für genau Ihre Entscheidungen — schnell geschätzt oder bis zur Holzart durchgeplant.

Häufige Fragen

Endet ein Vertrag automatisch mit dem Tod?

Nein, mit wenigen Ausnahmen (z. B. höchstpersönliche Verträge) gehen Verträge auf die Erben über. Sie müssen aktiv gekündigt oder umgemeldet werden — sachgebundene Versicherungen wie Kfz-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung müssen sogar zwingend gekündigt werden (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, „Todesfall: Was tun, wenn jemand stirbt?“, Stand 12.10.2026, abgerufen 18.10.2026).

Wie lange können Erben den Mietvertrag kündigen?

Erbe und Vermieter dürfen das Mietverhältnis jeweils innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon erfahren haben, dass niemand in den Vertrag eintritt (§ 564 BGB).

Wie viel Zeit hat die private Krankenversicherung mitversicherter Angehöriger?

Mitversicherte Familienmitglieder haben zwei Monate Zeit, um mit dem Versicherer zu klären, wie der Vertrag für sie fortgeführt wird (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, s. o.).

Muss der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden?

Ja, die Abmeldung beim Beitragsservice muss schriftlich erfolgen — online oder per Brief (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, s. o.).

Ein konkretes Angebot statt einer Schätzung

Richtwerte ersetzen kein aufgeschlüsseltes Angebot. Holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot von einem Bestatter in Ihrer Nähe ein. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb, bei Bedarf folgt ein weiteres.