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Nachlassgericht: Aufgaben und Kosten

Das Nachlassgericht (Amtsgericht) kümmert sich nach einem Todesfall um Testamente, Erbscheine und Ausschlagungen. Die Testamentseröffnung kostet 109 Euro, der Erbschein 1,0 nach Nachlasswert (Nr. 12101 und 12210 KV GNotKG, abgerufen am 17.10.2026).

Kurz und knapp: Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen · Ein gefundenes Testament müssen Sie unverzüglich abliefern (§ 2259 BGB) · Nichts davon ist eine Rechtsberatung: Das ist eine Information, im Einzelfall helfen Nachlassgericht, Notar oder Fachanwalt.

Schritt für Schritt: was Sie nach dem Todesfall beim Nachlassgericht tun

  1. Zuständiges Gericht klären. In der Regel ist es das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Fragen Sie beim Amtsgericht vor Ort nach der Abteilung für Nachlasssachen.
  2. Testament suchen und abliefern. Liegt ein Testament zu Hause, das nicht in amtlicher Verwahrung ist, muss der Besitzer es unverzüglich nach Kenntnis vom Tod beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 Abs. 1 BGB). Ein beim Gericht hinterlegtes Testament eröffnet das Gericht von sich aus, sobald es vom Tod erfährt.
  3. Sterbeurkunde besorgen. Das Gericht erfährt vom Tod in der Regel über das Standesamt; für Anträge brauchen Sie meist eine Sterbeurkunde (Sterbeurkunde beantragen).
  4. Eröffnung abwarten. Das Gericht öffnet die Verfügung und nimmt darüber eine Niederschrift auf. Wer betroffen ist, bekommt den ihn betreffenden Inhalt schriftlich bekannt gegeben (§ 348 FamFG).
  5. Entscheiden: annehmen, ausschlagen oder Nachweis beantragen. Die Ausschlagung hat eine kurze Frist, die mit Kenntnis vom Erbe beginnt: Erbe ausschlagen: Frist und Kosten. Brauchen Sie einen Nachweis Ihres Erbrechts, etwa für Bank oder Grundbuch, beantragen Sie einen Erbschein: Erbschein beantragen.
  6. Reicht der Nachlass nicht? Dann lesen Sie vor jeder Zahlung Der Nachlass reicht nicht — was jetzt?

Welche Aufgaben das Nachlassgericht hat

Das Nachlassgericht ist Teil des Amtsgerichts. Im Gebührenrecht erscheinen seine Aufgaben unter „Nachlasssachen“ (Hauptabschnitt 2 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG). Dazu gehören unter anderem:

Nachlasspfleger: wann das Nachlassgericht einen bestellt

Ein Nachlasspfleger ist eine vom Nachlassgericht bestellte Person, die den Nachlass sichert, bis feststeht, wer Erbe wird. Das Gericht kann ihn bestellen, wenn der Nachlass gesichert werden muss und der Erbe unbekannt ist oder ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat (§ 1960 Abs. 1 und 2 BGB). Auch ein Gläubiger kann die Bestellung beantragen, um einen Anspruch gegen den Nachlass vor Gericht geltend zu machen (§ 1961 BGB).

Quellen: § 1960 BGB, § 1961 BGB, § 1962 BGB, jeweils abgerufen am 18.10.2026. Einen Betrag für die Pflegschaft nennen diese Paragrafen nicht; Auskunft gibt das Nachlassgericht.

Die Testamentseröffnung

Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt, muss es eine bei ihm verwahrte Verfügung von Todes wegen eröffnen und darüber eine Niederschrift aufnehmen (§ 348 Abs. 1 FamFG). Das Gericht kann dazu einen Termin bestimmen und die gesetzlichen Erben sowie die sonstigen Beteiligten laden; Erschienenen wird der Inhalt mündlich bekannt gegeben. Beteiligten, die nicht im Termin waren, wird der sie betreffende Inhalt schriftlich mitgeteilt (§ 348 Abs. 2 und 3 FamFG).

Quellen: § 348 FamFG, § 2259 BGB, jeweils abgerufen am 17.10.2026.

Was das Nachlassgericht kostet

Die Gebühren stehen im Kostenverzeichnis (Anlage 1) zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Wo ein Betrag in Euro fest genannt ist, steht er unten; wo die Gebühr vom Wert des Nachlasses abhängt, ist der Satz angegeben. Der Geschäftswert und damit der Betrag in Ihrem Fall ergibt sich aus der Gebührentabelle zum GNotKG. Den genauen Betrag nennt Ihnen die Geschäftsstelle.

Leistung (Nr. KV GNotKG)Gebühr
Testament in besondere amtliche Verwahrung geben (12100)82 €
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen (12101)109 €
Erbschein beantragen (12210), eidesstattliche Versicherung gesondert1,0 nach Nachlasswert
Erbschein: Antrag früh zurückgenommen (12211)0,3, höchstens 218 €
Erbschein: Verfahren ohne Erteilung beendet (12212)0,5, höchstens 436 €
Erklärung oder Anzeige entgegennehmen, z. B. Testamentsanfechtung (12410)16 €

Quelle: Kostenverzeichnis (Anlage 1) zum GNotKG, Hauptabschnitt 2 Nachlasssachen, abgerufen am 17.10.2026. Gebühren können sich ändern; maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext. Bei mehreren gleichzeitig eröffneten Verfügungen desselben Erblassers beim selben Gericht fällt die Eröffnungsgebühr nur einmal an. Zur Gebühr der Ausschlagung siehe Erbe ausschlagen: Frist und Kosten; zur Berechnung beim Erbschein Erbschein beantragen.

Was das für Angehörige bedeutet

Das Nachlassgericht ist keine Beratungsstelle für Erbrecht und entscheidet nicht, wer die Beerdigung bezahlt. Es sichert Nachweise: Wer Erbe ist, zeigen eröffnetes Testament oder Erbschein. Wer die Bestattungskosten trägt, regelt § 1968 BGB; den Überblick gibt Wer zahlt die Beerdigung?. Die ersten Tage nach dem Todesfall beschreibt Todesfall — was jetzt zu tun ist. Für eine Beratung zum konkreten Fall sind Notar oder eine im Erbrecht tätige Anwaltskanzlei zuständig, nicht diese Infoseite.

Häufige Fragen

Was ist eine Testamentseröffnung?

Das Nachlassgericht öffnet ein bei ihm verwahrtes Testament oder einen Erbvertrag, sobald es vom Tod des Erblassers erfährt, und nimmt darüber eine Niederschrift auf (§ 348 Abs. 1 FamFG). Es kann dazu einen Termin bestimmen und die Erben laden; den Beteiligten wird der sie betreffende Inhalt außerdem schriftlich bekannt gegeben (§ 348 Abs. 2 und 3 FamFG). Die Gebühr beträgt 109 Euro (Nr. 12101 KV GNotKG).

Was kostet die Testamentseröffnung?

109 Euro (Nr. 12101 KV GNotKG). Werden mehrere Verfügungen desselben Erblassers bei demselben Gericht gleichzeitig eröffnet, wird nur eine Gebühr erhoben. Stand: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026.

Muss ich ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abgeben?

Ja. Wer ein Testament besitzt, das nicht in amtlicher Verwahrung ist, muss es unverzüglich nach Kenntnis vom Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 Abs. 1 BGB).

Welches Nachlassgericht ist zuständig?

In der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Welches Gericht das ist, erfahren Sie beim Amtsgericht vor Ort.

Was kostet ein Erbschein?

Für das Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins fällt eine 1,0-Gebühr nach dem Wert des Nachlasses an (Nr. 12210 KV GNotKG). Wird der Antrag vorzeitig zurückgenommen, ermäßigt sie sich auf 0,3 (höchstens 218 Euro, Nr. 12211); endet das Verfahren ohne Erteilung auf andere Weise, auf 0,5 (höchstens 436 Euro, Nr. 12212). Die eidesstattliche Versicherung wird gesondert berechnet.

Kann ich ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegen?

Ja. Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung kostet 82 Euro (Nr. 12100 KV GNotKG); darin sind Verwahrung, Mitteilung und Herausgabe enthalten.

Was ist ein Nachlasspfleger?

Ein Nachlasspfleger ist eine vom Nachlassgericht bestellte Person, die den Nachlass sichert, bis feststeht, wer Erbe wird. Das Gericht kann ihn bestellen, wenn der Nachlass gesichert werden muss und der Erbe unbekannt ist oder ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat (§ 1960 BGB); ein Gläubiger kann die Bestellung beantragen (§ 1961 BGB). Stand: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026.

Gibt es Hilfe, wenn das Geld nicht reicht?

Wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt, finden Sie die Wege im Ratgeber „Der Nachlass reicht nicht“. Ob und wie das Gericht Gebühren im Einzelfall behandelt, klärt die Geschäftsstelle.