Totenwache und Hausaufbahrung: Wie lange ist das erlaubt?
Die Hausaufbahrung ist ausdrücklich möglich in Hessen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland innerhalb von 36 Stunden (Länderseiten dieses Ratgebers, Stand 18.10.2026; Gesetze und Paragrafen in der Tabelle unten). Für die übrigen Länder nennen unsere Länderseiten keine Regel; dort klären Sie es vorab mit dem Bestatter oder der Ordnungsbehörde. Raumkosten fallen zu Hause nicht an.
Totenwache oder Hausaufbahrung: Was ist gemeint?
Die Hausaufbahrung meint den Ort: Die verstorbene Person bleibt zu Hause, bevor sie überführt wird. Die Totenwache meint, was dort geschieht: Angehörige und Freunde bleiben bei ihr, verabschieden sich in Ruhe und wachen. Wie die Wache gestaltet wird, entscheiden die Angehörigen; das Landesrecht regelt in unseren Länderseiten nur Fristen. Die Aufbahrung beim Bestatter oder in der Kapelle behandelt der Ratgeber Aufbahrung und Abschiednahme.
Wie lange darf die Wache dauern? Die Länder im Überblick
| Land | Frist | Grundlage laut Länderseite |
|---|---|---|
| Hessen | 36 Stunden | Hausaufbahrung innerhalb der 36-Stunden-Frist zulässig; Überführung in eine öffentliche Leichenhalle spätestens 36 Stunden nach dem Tod, wenn eine vorhanden ist (§ 17 Abs. 1 FBG) |
| Nordrhein-Westfalen | 36 Stunden | Hausaufbahrung innerhalb der 36-Stunden-Frist möglich; Überführung spätestens 36 Stunden nach dem Tod, nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung (§ 11 Abs. 2 BestG NRW) |
| Saarland | 36 Stunden | Hausaufbahrung innerhalb der 36-Stunden-Frist zulässig; Überführung binnen 36 Stunden, wenn eine öffentliche Leichenhalle vorhanden ist (§ 21 Abs. 1 BestattG) |
Quellen: die Länderseiten Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland in diesem Ratgeber, Stand 18.10.2026; Gesetzesabrufe dort 01.10. bzw. 17.10.2026. Wir haben diese Angaben nicht erweitert: Dass in anderen Ländern die Hausaufbahrung verboten wäre, steht dort nicht, und eine Erlaubnis lässt sich daraus ebenso wenig ableiten.
So gehen Sie vor
- Leichenschau abwarten. Eine Ärztin oder ein Arzt stellt die Todesbescheinigung aus; was dabei zu tun ist, steht unter Erste Leichenschau und Totenschein. In Nordrhein-Westfalen nennt die Länderseite die Todesbescheinigung ausdrücklich als Voraussetzung für die Überführung.
- Frist Ihres Landes klären. Ein Blick in die Tabelle oder auf die Länderseite; liegt Ihr Land nicht darunter, fragen Sie Bestatter oder Ordnungsbehörde.
- Den Bestatter früh einbinden. Sagen Sie gleich, dass die Verstorbene oder der Verstorbene zunächst zu Hause bleiben soll. Er sagt Ihnen, was in Ihrem Fall dafür nötig ist, und plant die Überführung zur Frist ein. Mehr zur Auswahl: Angebote prüfen und vergleichen.
- Einladen und Zeit absprechen. Wer soll kommen, wer wacht wann? Bei einer Frist von 36 Stunden ist die Zeit knapp; sagen Sie Angehörigen früh Bescheid.
- Die Wache gestalten. Ob still, mit Kerze, Musik, Gebet oder Erzählen: Das entscheiden die Angehörigen. Ein Brief oder ein Foto gehört zu vielen Abschieden; der Ratgeber Aufbahrung und Abschiednahme nennt weitere praktische Hinweise.
- Überführung zur Frist. Der Bestatter holt die Verstorbene oder den Verstorbenen ab, rechtzeitig vor Ablauf der Frist. Danach sind Abschiedsraum, Trauerfeier und Bestattung zu planen: Beerdigung: Ablauf.
Was kostet eine Hausaufbahrung?
Raummiete entfällt, weil die Familie den Raum stellt. Der Bestatter berechnet weiter, was er leistet: Überführung, Versorgung und gegebenenfalls Kühlung. Lassen Sie diese Posten im Angebot einzeln ausweisen; die Übersicht der Posten und ein Beispielwert mit Quelle stehen im Ratgeber Aufbahrung und Abschiednahme: Kosten. Eigene Preise für die Hausaufbahrung nennen wir nicht, weil wir dafür keinen belegten Wert haben.
Die Überführung mit einem Bestatter besprechen
Der Bestatter kennt die Frist in Ihrem Land und holt die Verstorbene oder den Verstorbenen rechtzeitig ab. Holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb, bei Bedarf folgt ein weiteres.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Totenwache und Hausaufbahrung?
Die Hausaufbahrung beschreibt den Ort: Die verstorbene Person bleibt zu Hause, statt gleich überführt zu werden. Die Totenwache beschreibt, was dort geschieht: Angehörige und Freunde bleiben bei ihr, nehmen Abschied und wachen. Das eine setzt meist das andere voraus.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
Nach den Länderseiten dieses Ratgebers (Stand 18.10.2026) innerhalb von 36 Stunden in Hessen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Für die übrigen Länder nennen unsere Länderseiten keine Regel zur Hausaufbahrung; fragen Sie den Bestatter oder die Ordnungsbehörde.
Was kostet eine Hausaufbahrung?
Raumkosten fallen zu Hause nicht an. Überführung, Kühlung und Versorgung durch den Bestatter bleiben Posten im Angebot. Lassen Sie sie einzeln ausweisen.
Wer erledigt die Formalitäten, wenn die Verstorbene zu Hause bleibt?
Die Leichenschau bleibt Pflicht, die Todesbescheinigung stellt die Ärztin oder der Arzt aus. Alles Weitere, etwa die Überführung nach der Wache, kann der Bestatter übernehmen. Sprechen Sie ihn früh an.
Kann ich die Frist verlängern?
Dazu enthalten unsere Länderseiten keine Angabe. Fragen Sie vorab Bestatter oder Ordnungsbehörde, ob Ausnahmen möglich sind; maßgeblich ist das Gesetz Ihres Landes.
Weiterlesen
Fristen zur Hausaufbahrung und Überführung: Länderseiten Hessen (§ 17 Abs. 1 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz, Fassung gültig ab 13.09.2007, Hessenrecht, abgerufen 18.10.2026), Nordrhein-Westfalen (§ 11 Abs. 2 BestG NRW, Stand 18.02.2022, abgerufen 17.10.2026) und Saarland (§ 21 Abs. 1 Saarländisches Bestattungsgesetz, Gesetzestext vom 22.01.2021, abgerufen 17.10.2026), jeweils Stand 18.10.2026. Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung; verbindlich sind die Gesetze und die zuständige Ordnungsbehörde.